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FMH: Gutachten stellen in 45% der Fälle Sorgfaltspflichtverletzungen fest

 


19.06.2019, Seit 1982 publiziert die Gutachterstelle der FMH einen Jahresbericht mit den wichtigsten Informationen über die laufenden und abgeschlossenen Fälle. Im Jahr 2018 hat die FMH-Gutachterstelle u.a. 31 Gutachten in neun verschiedenen Fachdisziplinen erstellen lassen. In 14 Fällen wurden eine oder mehrere Sorgfaltspflichtverletzungen bejaht. Und in 10 von diesen 14 Fällen kamen die Gutachten zum Schluss, dass eine Kausalität zwischen der Sorgfaltspflichtverletzung und dem eingetroffenen Gesundheitsschaden bestand.

Die FMH-Gutachterstelle bietet den Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, aussergerichtlich ein Gutachten erstellen zu lassen. Dieses soll klären, ob einerseits eine Sorgfaltspflichtverletzung durch die Ärztin bzw. den Arzt vorliegt und andererseits, ob eine Kausalität zwischen dieser Verletzung und dem eingetretenen Gesundheitsschaden besteht. Das Gutachten gibt dem Patienten und dem Arzt eine zuverlässige Grundlage, um den Fall aussergerichtlich zu regeln.

Kostengünstige Klärung für Patientinnen und Patienten
Die Mitglieder der FMH verpflichten sich dazu, sich einem aussergerichtlichen FMH-Gutachten zu stellen. Ein Gutachten, das von der FMH-Gutachterstelle in Auftrag gegeben wird, kostet die Patientinnen und Patienten einen Bruchteil der gerichtlichen Kosten. Denn das Honorar des Gutachters wird von den Haftpflichtversicherern der Ärzte oder Spitäler übernommen.

Die Patienten müssen lediglich eine Verwaltungsgebühr von 1000 Franken entrichten. Ein zusätzlicher Vorteil der aussergerichtlichen Klärung eines Falls ist, dass das Verfahren bei einer Einigung weniger lange dauert als der Gerichtsweg.

Keine Repräsentativität der Zahlen
Die FMH-Gutachterstelle hat kein Monopol auf die Erstellung von Gutachten. Neben Privatgutachten, welche Patienten selbst in Auftrag geben, klären auch die Patientenorganisationen und Spitäler geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Gutachten ab.

Die Zahlen des Jahresberichts der FMH-Gutachterstelle sind daher nicht repräsentativ für die gesamte Schweiz und können nicht hochgerechnet werden, um allgemeine Aussagen zur Häufigkeit von jährlichen Sorgfaltspflichtverletzungen in bestimmten Fachgebieten oder grundsätzlich in der Schweizer Medizin zu machen.

Qualitätssicherung der Gutachten
Die Qualitätssicherung der Gutachten ist zentral für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der FMH- Gutachterstelle. So arbeiten die Gutachter nach einem definierten Schema, um die relevanten Aspekte zu begründen und zu dokumentieren.

Um ihre Unbefangenheit und Kompetenz zu gewährleisten, werden die Gutachter pro Fall von der jeweiligen zuständigen medizinischen Fachgesellschaft vorgeschlagen. Schliesslich wird der Entwurf von Rechtsanwältinnen der FMH aus rechtlicher Perspektive geprüft.


Medienkontakt:
Charlotte Schweizer
Tel. 031 / 359 11 50
kommunikation@fmh.ch

Über FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte:
Die FMH setzt sich dafür ein, dass alle Patientinnen und Patienten in der Schweiz Zugang zu qualitativ hochstehender und finanziell tragbaren medizinischen Leistungen haben.

Im politischen Entscheidungsprozess macht sich die FMH für eine ausgewogene Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder stark und fördert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Schweizer Gesundheitssystems.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der FMH ist ein eidgenössisches oder gleichwertiges Arztdiplom. Ordentliche Mitglieder erwerben gleichzeitig die Mitgliedschaft in einer der Basisorganisationen.

Diese umfassen 24 kantonale Ärztegesellschaften, den Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO und den Verein der Leitenden Spitalärzte der Schweiz VLSS.

Weitere Informationen und Links:



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