FMH begrüsst die gesetzliche Verankerung der Qualität |
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21.06.2019, Das Bundesparlament hat mit der heute erfolgten Schlussabstimmung die gesetzlichen Bestimmungen zur Qualität der medizinischen Leistungen präzisiert. Die FMH begrüsst grundsätzlich die gesetzliche Verankerung der Qualität im Krankenversicherungsgesetzes. Sie erachtet es als wichtig, bei der Qualität der medizinischen Patientenversorgung klare vertragliche Verbindlichkeiten zu erreichen. Weiter ist es der FMH ein zentrales Anliegen, sich in der neu zu schaffenden Qualitätskommission einzubringen und sich so aktiv für praktikable Lösungen zur Qualitätssicherung zu engagieren.
Mitsprache der Leistungserbringer in der Qualitätskommission
Entsprechend dem Beschluss des Parlaments wird der Bundesrat eine eidgenössische Qualitätskommission einsetzen. Der FMH ist es ein grosses Anliegen, dass die Sicht der Leistungserbringer in diese Kommission einfliesst.
Die FMH ist überzeugt, dass die besten und zielführendsten Lösungen dann entstehen, wenn die Blickwinkel aller beteiligten Parteien berücksichtigt werden und sich die Akteure im Gesundheitswesen aktiv austauschen und koordinieren. Dieser Austausch ist wichtig für tragfähige Kompromisse und ausgewogene Lösungen, die im medizinischen Praxisalltag Bestand haben können.
Gerne wird sich die FMH entsprechend in dieser Qualitätskommission engagieren und die Sicht der Ärzteschaft einbringen.
Ärzteschaft leistet bereits viel für die Qualitätsarbeit
Die Qualität der ärztlichen Behandlung dient dem Nutzen und Wohl der Patientinnen und Patienten sowie der Gesellschaft. Aus diesem Grund ist die Qualität im ärztlichen Berufsalltag Bestandteil der FMH-Standesordnung, die für alle Mitglieder der FMH verbindlich und darüber hinaus als Verhaltenskodex für alle Ärztinnen und Ärzte von Bedeutung ist.
Zusätzlich haben die FMH und verschiedene Ärzteorganisationen eine Qualitäts-Charta erarbeitet. Sie ist eine Willensbekundung zur Kooperation und Vernetzung in Qualitätsfragen in der Schweiz und hält Grundsätze für Qualität in der Medizin schriftlich fest. Zentrale Elemente sind Transparenz, Verbindlichkeit sowie Nachhaltigkeit.
Bereits 73 von rund 90 Ärzteorganisationen haben die Charta unterzeichnet. Sie alle engagieren sich gemeinsam für die Qualitätsarbeit in der Medizin. Die FMH ist überzeugt, dass mittels Vernetzung und Koordination der verschiedenen Organisationen die zielführendsten Lösungen gefunden werden.
Medienkontakt:
Charlotte Schweizer
Tel. 031 / 359 11 50
kommunikation@fmh.ch
Über FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte:
Im politischen Entscheidungsprozess macht sich die FMH für eine ausgewogene Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder stark und fördert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Schweizer Gesundheitssystems.
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der FMH ist ein eidgenössisches oder gleichwertiges Arztdiplom. Ordentliche Mitglieder erwerben gleichzeitig die Mitgliedschaft in einer der Basisorganisationen.
Diese umfassen 24 kantonale Ärztegesellschaften, den Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO und den Verein der Leitenden Spitalärzte der Schweiz VLSS.
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