Das SRK unterstützt Eltern in Notsituationen |
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12.02.2020, Bern (ots) - Grippewelle: Viele Kinder sind zurzeit krank. Laut Gesetz dürfen Mütter und Väter bis zu drei Tage freinehmen, wenn das Kind krank ist. Falls die Eltern trotzdem arbeiten müssen oder das Kind länger krank ist, bietet die SRK-Dienstleistung «Kinderbetreuung zu Hause» wertvolle Unterstützung an.
Die Grippewelle hat begonnen. Zahlreiche Kinder sind krank und müssenzuhause im Bett bleiben. Dies führt bei vielen Familien zu Engpässen bei der Kinderbetreuung. Das Rote Kreuz bietet dafür mit der Dienstleistung «Kinderbetreuung zu Hause» eine Lösung: Eine gut ausgebildete und erfahrene Betreuerin kommt innert kurzer Zeit zur betroffenen Familie nach Hause und kümmert sich liebevoll um das kranke Kind. Die Kinder werden so in ihrem gewohnten Umfeld betreut, wo sie sich geborgen fühlen und erhalten so trotz der Ausnahmesituation die nötige Stabilität und Sicherheit.
Hilfe für Familien in schwierigen Situationen
Die SRK-Dienstleistung ist auch da für Familien oder Alleinerziehende, die eine schwere Zeit durchmachen und Unterstützungbrauchen. Sei es bei einem Unfall, bei einer Krankheit oder wenn die Eltern überlastet sind.
Dank Spendengeldern können auch einkommensschwache Familien oder Alleinerziehende von der Entlastung profitieren. Das Rote Kreuz bietet ein einkommensabhängiges Tarifsystem an, damit auch Familien mit einem tiefen Gehalt von dieser Dienstleistung profitieren können.Die Tarife sind pro Kanton unterschiedlich gestaltet. Ebenfalls gibt es Firmen, die für ihre Mitarbeitenden die Kinderbetreuung des SRK finanzieren, damit diese trotz des kranken Kindes arbeiten können. Auch einzelne Krankenkassen decken die Dienstleistung über Zusatzversicherungen ab.
Weitere
Informationen:
Im letzten Jahr leisteten die Kinderbetreuerinnen des Roten Kreuzes über 120'000 Betreuungsstunden. Sie kümmerten sich um 8'500 Kinder und konnten somit über 4'500 Familien entlasten. 2019 waren rund 450 Betreuerinnen schweizweit im Einsatz.
Kontakt:
Ursula Luder, Leiterin Kommunikation Gesundheit und Integration,
058 400 45 44,
Über Verein Schweizerisches Rotes Kreuz:
Das Schweizerische Rote Kreuz vereinigt wie kein anderes Hilfswerk eine Vielfalt von Stärken in den Bereichen Gesundheit, Integration und Rettung unter einem Dach. Das SRK umfasst 24 Kantonalverbände und vier Rettungsorganisationen, zwei Institutionen sowie die Geschäftsstelle SRK.
Das SRK ist ein privatrechtlicher Verein gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch. Nach Vorbild der Eidgenossenschaft ist das SRK föderalistisch strukturiert und dezentral organisiert.
Oberstes Organ des SRK ist die Rotkreuzversammlung, die sich aus 97 Delegierten der Mitgliedorganisationen des SRK zusammensetzt (64 Vertreter/innen der Rotkreuz-Kantonalverbände, 33 Vertreter/innen der Rettungsorganisationen).
Das oberste Leitungsorgan des SRK ist der Rotkreuzrat, der maximal zwölf Mitglieder zählt. Der/die Präsident/in präsidiert den Rotkreuzrat und repräsentiert das Schweizerische Rote Kreuz nach aussen.
Quellen:
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