Schnellstart für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung |
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02.04.2020, Innerhalb von fünf Tagen wurden mehr als 70'000 Anmeldungen für die neue Corona- Erwerbsersatzentschädigung bei den Ausgleichskassen eingereicht. Das entspricht rund einem Fünftel aller Selbständigerwerbenden in der Schweiz.
Unterstützung bei Betriebsschliessung
Ein erster Blick in die Anmeldungen zeigt: Die grosse Mehrheit der Selbständigerwerbenden meldet als Grund für die Anmeldung «Schliessung des Betriebs aufgrund der Bundesratsmassnahmen". Nur Selbständige, die ganz direkt vom Schliessungsentscheid des Bundesrats vom 16. März 2020 betroffen sind, haben einen Anspruch auf die neue Corona-Erwerbsersatzentschädigung. Es können aber auch noch andere Personen Leistungen erhalten: So bei Erwerbsausfall wegen einer ärztlich belegten Quarantäne und wegen dem Wegfall der Fremdbetreuung für Kinder unter 12 Jahren.
Auszahlungen schon im April angestrebt
Wann fliesst das erste Geld? Der Bundesrat hat entschieden, dass die Entschädigung monatlich nachschüssig ausbezahlt wird. So wie es auch beim Erwerbsersatz beim Militärdienst der Fall ist. Die Ausgleichskassen setzen nun alles daran, erste Auszahlungen ab Mitte / Ende April ausrichten zu können. Der aufwändigste Schritt ist dabei die erstmalige Erfassung all dieser Anmeldungen. Die Ausgleichskassen gehen davon aus, dass sich auch Selbständige angemeldet haben, die keinen Anspruch auf Leistungen haben. Hier stehen wohl schwierige Erklärungen an. Zuerst aber geht es den Ausgleichskassen in den nächsten Wochen um die speditive Auszahlung der Gelder.
Kontakt:
Deutschschweiz:
Andreas Dummermuth
Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen
E-Mail:
Über SVA des Kantons Schwyz:
Unsere Ausgleichskasse ist mit Aufgaben in neun der insgesamt zehn schweizerischen Sozialversicherungszweigen betraut. Als öffentliche Organisation sichern wir der gesamten Bevölkerung den Zugang zu den Grundleistungen der sozialen Sicherheit.
Die grosse sozialpolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung der Sozialwerke animiert und verpflichtet die Ausgleichskasse zu einer modernen, effizienten und transparenten Geschäftsführung.
Die AHV und die übrigen Sozialwerke sind wandlungsfähig und werden sich auch in Zukunft an die wirtschaftlichen Möglichkeiten und die sozialen Bedürfnisse unseres Landes anpassen. Als Ausgleichskasse und IV-Stelle werden wir diese Entwicklung verantwortungsbewusst mittragen und mitgestalten.
Quellen:


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