Bundesrat setzt durch Aufhebung der Behandlungsverbote die richtigen Prioritäten |
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17.04.2020, Bern - H+ begrüsst die Aufhebung des Verbotes für nicht dringliche Behandlungen und Therapien ambulant und stationär per 27. April 2020 als wichtige Massnahme zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung.
Der Bundesrat hat mit der Aufhebung des Behandlungsverbotes eine Forderung von H+ vollumfänglich erfüllt, da in zehn Tagen alle ambulanten und stationären Behandlungen, Therapien und Eingriffe wieder möglich sein werden. Damit hat der Bundesrat die Prioritäten bei der Lockerung der Corona-Massnahmen richtig gesetzt und die Gesundheit der Bevölkerung als oberstes Ziel anerkannt.
Der Spitalverband H+ richtet einen Appell speziell an chronisch Kranke und ruft sie dazu auf, die für sie notwendigen regelmässigen medizinischen Behandlungen und Kontrollen auf keinen Fall zu unterbrechen, um gravierende Verschlechterungen des Gesundheitszustandes und irreversible Schäden zu vermeiden. Das gilt auch für Risikopersonen, die plötzlich auftretende Erkrankungen oder Symptome haben. Auch sie sollen sich ebenfalls rasch in ambulanten Zentren der Spitäler oder in Arztpraxen melden. Empfohlen werden auch Routineuntersuchungen wieder durchzuführen als Vorsorgemassnahmen. Alle Personen können in zehn Tagen ohne jegliche Einschränkungen die Behandlungsangebote ambulant und stationär der Spitäler und Kliniken in Anspruch nehmen.
Bei der Behandlung von Nicht-Corona-Patienten werden durch die komplette räumliche Trennung und mit einer Triage im Eingangsbereich alle erforderlichen Schutzmassnahmen getroffen und wenn immer nötig Masken getragen, sofern die Distanzregelungen bei Untersuchungen und Behandlungen nicht eingehalten werden können.
Kontakt:
Anne- Geneviève Bütikofer, Direktorin
Tel.: 031 335 11 50
E-Mail:
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