Betreuende Angehörige: SRK verbessert Zugang zu Entlastungsdiensten |
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30.10.2020, Bern - Betreuende Angehörige haben häufig wenig Zeit, sich die nötigen Informationen zu beschaffen, um Antworten auf ihre Fragen zu bekommen. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) verbessert mit der neuen Webseite betreuen.redcross.ch den Zugang zu Informationen und Entlastungsdiensten für betreuende Angehörige. Zum Tag der betreuenden Angehörigen am 30. Oktober 2020 ist die neue Webseite des SRK betreuen.redcross.ch online.
In der Schweiz betreuen rund 600 000 Personen Angehörige oder ihnen nahestehende Personen. Sie spielen damit eine zentrale Rolle in der Gesellschaft und entlasten das Gesundheitssystem. Die Betreuungssituationen mögen sich unterscheiden, aber die meisten betreuenden Angehörigen sind zwischen 50 und 65 Jahre alt und kümmern sich um ihre Eltern oder Schwiegereltern. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der Langlebigkeit wird die Anzahl der zu betreuenden Personen weiter zunehmen. Betreuende Angehörige betreuen und pflegen freiwillig, setzen dabei aber oft ihre Gesundheit aufs Spiel. Mit Entlastungsdienstleistungen können sie sich vor einer Überforderung schützen und sich Freiraum schaffen, um sich zu erholen.
Neue Webseite
In den letzten Jahren haben die beim SRK eingegangenen Anfragen für die Entlastung betreuender Angehöriger vor allem im Zusammenhang mit Demenz (27 Prozent der Fälle im Jahr 2019) zugenommen. Eine kürzlich erschienene Studie des BAG zeigt, dass die betreuenden Angehörigen insbesondere am Anfang ihrer Betreuungsarbeit sowie in schweren Fällen aus Zeitmangel oft zu wenig gut über die bestehenden Entlastungsangebote informiert sind. Die neue Webseite betreuen.redcross.ch ist ein Ratgeber, bietet Antworten auf die häufigsten Fragen und informiert über die Entlastungsangebote verschiedener, nicht gewinnorientierter Organisationen. Sie wurde in Zusammenarbeit mit betreuenden Angehörigen erstellt, ist einfach zugänglich und nimmt deren Anliegen auf. Dabei geht es um Themen wie Verunsicherung und Herausforderung, Verantwortung und Fürsorge, Belastung und Entlastung, Vorsorge und Finanzierung sowie Abschied und Tod.
Seit Langem an der Seite der betreuenden AngehörigenDas Schweizerische Rote Kreuz unterstützt betreuende Angehörige seit vielen Jahren. 2019 entlasteten die SRK-Pflegehelferinnen und helfer in der ganzen Schweiz 2500 Familien im Alltag, indem sie die Angehörigen während 260 000 Stunden zu sozialen Tarifen ablösten. Dazu kommen rund 11 000 Stunden kostenlose Beratung (für 5300 Personen), Schulungen für betreuende Angehörige und indirekte Entlastungsdienste wie Besuchs- und Begleitdienst für einsame Menschen, Fahrdienst, Rotkreuz-Notruf oder Patientenverfügungen. Andreas Bircher, Leiter der Abteilung Entlastung beim Schweizerischen Roten Kreuz, erklärt: "Dass die betroffenen Menschen die Türen ihrer privaten Umgebung für die Betreuung und Pflege dem Schweizerischen Roten Kreuz öffnen, ist Ausdruck hohen Vertrauens. Dank dieser Nähe kennen unsere Mitarbeitenden und unsere Freiwilligen aus erster Hand deren Fragen, Anliegen und Nöte und können auf deren Unsicherheiten und Zweifel eingehen."
Pressekontakt:
Ursula Luder
Leiterin Kommunikation des Departements Gesundheit und Integration,
+41 58 400
45 44,
Über Verein Schweizerisches Rotes Kreuz:
Das Schweizerische Rote Kreuz vereinigt wie kein anderes Hilfswerk eine Vielfalt von Stärken in den Bereichen Gesundheit, Integration und Rettung unter einem Dach. Das SRK umfasst 24 Kantonalverbände und vier Rettungsorganisationen, zwei Institutionen sowie die Geschäftsstelle SRK.
Das SRK ist ein privatrechtlicher Verein gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch. Nach Vorbild der Eidgenossenschaft ist das SRK föderalistisch strukturiert und dezentral organisiert.
Oberstes Organ des SRK ist die Rotkreuzversammlung, die sich aus 97 Delegierten der Mitgliedorganisationen des SRK zusammensetzt (64 Vertreter/innen der Rotkreuz-Kantonalverbände, 33 Vertreter/innen der Rettungsorganisationen).
Das oberste Leitungsorgan des SRK ist der Rotkreuzrat, der maximal zwölf Mitglieder zählt. Der/die Präsident/in präsidiert den Rotkreuzrat und repräsentiert das Schweizerische Rote Kreuz nach aussen.
Quellen:


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