Bundesamt für Justiz: Bundesrat schlägt zentrale Plattform für den elektronischen Rechtsverkehr vor |
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12.11.2020, Bern - Der Bundesrat legt den Grundstein für den elektronischen Rechtsverkehr: Über eine hochsichere zentrale Plattform sollen die Parteien in Justizverfahren künftig digital kommunizieren. An seiner Sitzung vom 11. November 2020 hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) in die Vernehmlassung geschickt.
Der elektronische Rechtsverkehr soll für professionelle Anwenderinnen und Anwender (beispielsweise Anwältinnen und Anwälte, Gerichte oder Behörden) obligatorisch werden. Private, die dem Obligatorium nicht unterstehen, können die Plattform ebenfalls nutzen. Sie können aber weiterhin per Post mit Gerichten und Behörden kommunizieren.
Bund und Kantone betreiben Plattform gemeinsam
Die neue digitale Kommunikationsplattform betrifft sämtliche Justizbehörden in der Schweiz. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, dass die Plattform von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut und finanziert wird. Dazu soll eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gegründet werden. Die Kosten für Aufbau, Einführung und Betrieb in den ersten acht Jahren werden auf insgesamt rund 50 Millionen Franken geschätzt.
Für die Nutzung der Plattform sollen die Behörden eine Gebühr bezahlen, die sie auf die Nutzerinnen und Nutzer überwälzen können. Bereits mit einem tiefen zweistelligen Frankenbetrag pro Verfahren lassen sich die jährlichen Betriebs- und Weiterentwicklungskosten decken. Ausserdem werden mit dem elektronischen Rechtsverkehr Kosten wie Post- und Kopiergebühren eingespart.
Schnellere Verfahren und vereinfachte Prozesse
Der elektronische Rechtsverkehr beschleunigt die Durchführung von Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren. Namentlich wird die Kommunikation zwischen Parteien und Behörden sowie der Zugriff auf die Verfahrensakten für alle Verfahrensbeteiligten erleichtert. Mit der Nutzung der elektronischen Identität (E-ID) wird zudem der sichere und auch streng geregelte Zugang zur Plattform gewährleistet.
Medienkontakt:
Urs Paul Holenstein
Bundesamt für Justiz
T +41 58 463 53 36
urspaul.holenstein@bj.admin.ch
Über Bundesamt für Justiz:
Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).
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