WBF: Das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen tritt für die Schweiz Anfang 2021 in Kraft |
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03.12.2020, Bern - Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2020 die Annahmeurkunde für das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, GPA) hinterlegt. Es tritt für die Schweiz am 1. Januar 2021 in Kraft, zeitgleich mit der revidierten Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen. Das revidierte GPA bietet einen modernisierten internationalen Rechtsrahmen und verbessert für Schweizer Anbieterinnen und Anbieter die Zugangsbedingungen zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten im Ausland.
Das revidierte GPA wurde am 30. März 2012 verabschiedet und trat am 6. April 2014 für diejenigen Länder in Kraft, die das Übereinkommen bereits ratifiziert hatten. Für die Vertragsparteien erweitert es den Umfang des Marktzugangs gestützt auf das Prinzip der Gegenseitigkeit. Gemäss Schätzungen des WTO-Sekretariats lässt sich der mit dem revidierten GPA zusätzlich entstehende Marktzugang mit einem Wert von 80 bis 100 Milliarden US-Dollar jährlich beziffern. Für Schweizer Anbieterinnen und Anbieter eröffnet dies neue Perspektiven, beispielsweise in den kanadischen Provinzen, bestimmten Agglomerationen in Japan oder im Bereich der städtischen Transporte in Korea. In der Schweiz belief sich der Wert der öffentlichen Beschaffungen von Bund und Kantonen, die unter dem GPA vergeben und der WTO notifiziert wurden, für das Jahr 2019 auf 11,5 Milliarden Schweizerfranken; davon entfielen 7,4 Milliarden auf Beschaffungen des Bundes. Für rund 96 Prozent dieses Betrags erhielten Unternehmen mit Sitz in der Schweiz den Zuschlag.
Das revidierte GPA soll auch die internationale Transparenz und Governance bei den öffentlichen Beschaffungen verbessern. Es stärkt den Kampf gegen missbräuchliche Praktiken, insbesondere zur Korruptionsbekämpfung und zur Verhinderung von Interessenkonflikten; gleichzeitig trägt es dem technologischen Wandel Rechnung und sieht ausserdem die Möglichkeit zur Umsetzung von Umweltzielen vor. Wie bereits das GPA von 1994 stützt sich auch das revidierte Übereinkommen unverändert auf die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Inländerbehandlung.
Die Anforderungen des revidierten GPA wurden durch eine Totalrevision des Bundesrechts und der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen in nationales Recht umgesetzt. Am 21. Juni 2019 genehmigten die eidgenössischen Räte gleichzeitig das revidierte GPA sowie das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Die Kantone ihrerseits verabschiedeten am 15. November 2019 die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Der Beschluss des Bundesrates vom 12. Februar 2020 zur Inkraftsetzung der revidierten Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen per 1. Januar 2021 schliesslich ebnete den Weg zur Ratifizierung des revidierten GPA durch die Schweiz.
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