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Frischer Wind beim Schweizer Presserat

 


08.12.2020, Bern - Der Stiftungsrat hat am 26. November 2020 sechs neue Mitglieder des Schweizer Presserats gewählt.

Ab dem 1. Januar 2021 stossen die Journalistinnen und Journalisten Joëlle Fabre (24heures), Michael Furger (NZZ am Sonntag), Fati Mansour (Le Temps) und Anne-Frédérique Widmann (RTS) zum Presserat; dazu kommen als Publikumsvertreter die Geschichtsprofessorin Monika Dommann (Universität Zürich) und der Anwalt Luca Allidi.

Ab Mitte 2021 übernimmt Annik Dubied (Professorin für Journalistik und Dekanin der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Neuenburg) das Präsidium der zweiten, französischsprachigen Kammer und amtiert neu als Vizepräsidentin des Presserats. Damit setzt sich das Präsidium des Presserats künftig aus Susan Boos, der bereits gewählten neuen Präsidentin des Presserats, sowie Annik Dubied und Max Trossmann zusammen. Susan Boos' Vorgänger Dominique von Burg bleibt dem Presserat noch bis Mitte 2021 als Präsident der zweiten Kammer erhalten.

Bei der alle vier Jahre anstehenden Gesamterneuerungswahl hat der Stiftungsrat ausserdem sämtliche 15 Presseratsmitglieder bestätigt. Mit dieser Wahl steigt der Frauenanteil im Presserat erstmals in dessen Geschichte auf über 50 Prozent (11 Frauen und 10 Männer).

Pressekontakt:

Schweizer Presserat

Conseil suisse de la presse

Consiglio svizzero della stampa

Ursina Wey

Geschäftsführerin/Directrice

Rechtsanwältin

Münzgraben 6

3011 Bern

+41 (0)33 823 12 62

info@presserat.ch

www.presserat.ch


Über Schweizer Presserat:
Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».

Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.

Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.

Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.

Quellen:
  HELP.ch

Weitere Informationen und Links:



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