EFD - Coronavirus: Bundesrat will Möglichkeiten zur Unterstützung von Unternehmen erweitern |
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14.12.2020, Bern - Der Bundesrat hat im Zuge der Ausweitung der Massnahmen gegen die Corona-Pandemie auch über die wirtschaftlichen Folgen diskutiert. Aufgrund der nötigen behördlichen Eingriffe will er in Übereinstimmung mit der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) seine Möglichkeiten erweitern, um wirtschaftliche Schäden abzufedern. Er schlägt dem Parlament deshalb vor, das Härtefallprogramm um insgesamt 1500 Millionen Franken auf 2500 Millionen Franken aufzustocken. Er möchte zudem die Möglichkeit erhalten, bei Bedarf die Anspruchsvoraussetzungen anzupassen.
Der Bundesrat will das Härtefallprogramm um weitere 1500 Millionen Franken aufstocken. Davon sollen 750 Millionen Franken gemeinsam von Bund und Kantonen getragen werden, wobei die Kantone 33 Prozent beisteuern sollen. 750 Millionen Franken soll der Bund nötigenfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können, ohne dass die Kantone sich finanziell beteiligen. Damit soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, gezielt jene Kantone zu unterstützen, die besonders stark von Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19 betroffen sind. Zudem hat der Bundesrat beschlossen, neben den Kulturunternehmen auch den Kulturschaffenden auf Gesuch Ausfallentschädigungen auszurichten.
Ausserdem beantragt der Bundesrat beim Parlament eine Delegationsnorm, die es ihm erlaubt, die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefall-Hilfen falls notwendig zu lockern – dies für Unternehmen, die aufgrund von behördlichen Massnahmen für mehrere Wochen schliessen müssen oder erhebliche Einschränkungen ihrer betrieblichen Tätigkeit erleiden. Diese Option soll den Handlungsspielraum des Bundesrates im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Pandemie vergrössern.
Die Massnahmen erfordern weitere Änderungen am Covid-19-Gesetz, das sich derzeit in der parlamentarischen Debatte befindet. Der Bundesrat beantragt den Wirtschaftskommissionen der beiden Räte, die Vorschläge zu beraten und dem Plenum noch in der laufenden Wintersession zu unterbreiten. Die aufgrund der in der Wintersession beschlossenen Gesetzesänderungen wiederum angepasste Verordnung wird der Bundesrat voraussichtlich am 18. Dezember 2020 verabschieden.
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