Betrugsfall Stanford: Herausgabe von rund 200 Mio. US-Dollar an die USA |
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29.12.2020, Bern - In einem der grössten Betrugsfälle der jüngeren US-Wirtschaftsgeschichte gibt die Schweiz den USA rund 200 Mio. US-Dollar heraus. Das Geld soll den Geschädigten zurückerstattet werden. Die Herausgabe wurde möglich, nachdem der amerikanische Finanzier Allen Stanford in den USA rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurde.
Die Schweiz hat die USA in diesem Strafverfahren unterstützt. Gestützt auf den bilateralen Rechtshilfevertrag mit den USA und das Rechtshilfegesetz hat das Bundesamt für Justiz (BJ) den amerikanischen Behörden relevante Bankunterlagen zu verschieden Konten auf Schweizer Banken ausgehändigt sowie die Beschlagnahme von Vermögenswerten auf schweizerischen Konten verfügt.
Im Jahr 2019 hat das BJ im Nachgang zum rechtskräftigen Einziehungsurteil in den USA die Herausgabe der gesperrten Vermögenswerte angeordnet. Die dagegen erhobenen Beschwerden wurden vom Bundesstrafgericht am 16. Oktober 2020 abgewiesen. Das BJ wird den US-Behörden deshalb bis Ende Dezember 2020 die restlichen 150 Mio. US-Dollar zu Gunsten der Opfer zurückerstatten. Die ersten Tranchen wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt zurückerstattet.
Medienkontakt:
Ingrid Ryser, Bundesamt für Justiz
T +41 58 462 48 48, ingrid.ryser@bj.admin.ch
Über Bundesamt für Justiz:
Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).
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