BAG: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen sollen bis Ende Februar geschlossen bleiben

 


07.01.2021, Bern - Die Lage der Corona-Epidemie bleibt angespannt. Der Bundesrat plant deshalb, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Er hat dazu am 6. Januar 2021 an einer ausserordentlichen Sitzung eine Aussprache geführt und wird nach Konsultation der Kantone am 13. Januar definitiv entscheiden. Gleichzeitig wird er den Kantonen auch eine Reihe von möglichen Verschärfungen zur Konsultation vorlegen. Der Bundesrat hat zudem die Ausnahmeregel für Kantone mit günstiger Entwicklung aufgehoben; Restaurants sowie Kultur, Sport- und Freizeitbetriebe müssen ab dem 9. Januar in der ganzen Schweiz geschlossen bleiben.

Die Infektionszahlen spiegeln die epidemiologische Lage derzeit nur ungenügend wieder. Zwar sind die Fallzahlen in den letzten Tagen etwas gesunken, es wurden aber auch deutlich weniger Tests durchgeführt. Ein erneuter Anstieg der Fallzahlen nach den Feiertagen ist nicht ausgeschlossen. Ausserdem erhöht auch das Auftreten der neuen, leichter übertragbaren Virusvarianten die Wahrscheinlichkeit eines Wiederanstiegs. Die epidemiologische Lage bleibt angespannt: Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals ist nach wie vor sehr hoch.

Verlängerung um fünf Wochen vorgeschlagen
Bereits heute ist absehbar, dass die Fallzahlen in den nächsten Wochen nicht deutlich und nachhaltig sinken werden. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen über den 22. Januar 2021 hinaus aufrechterhalten bleiben müssen. Er schlägt vor, die Schliessung der Restaurants sowie der Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Damit soll für die betroffenen Betriebe und Mitarbeitenden Planungssicherheit geschaffen werden. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 13. Januar definitiv über die Verlängerung und deren Dauer entscheiden. Ebenfalls am 13. Januar wird der Bundesrat über weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen entscheiden.

Verschärfung der Massnahmen in Konsultation bei den Kantonen
Der Bundesrat wird zugleich auch mögliche Massnahmenverschärfungen bei den Kantonen in Konsultation gegeben, damit er, wenn nötig, rasch reagieren kann. Die Verschärfungen betreffen die Verpflichtung zu Home-Office, die Schliessung von Läden, die weitere Einschränkung von Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen, der erhöhte Schutz besonders gefährdeter Personen sowie weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz. Gleichzeitig sollen die Kantone sich überlegen, welche Massnahmen in den obligatorischen Schulen getroffen werden könnten, falls zusätzliche Massnahmen unumgänglich werden sollten.

Die gleichen Regeln in der ganzen Schweiz
Der Bundesrat hat heute zudem beschlossen, dass in der ganzen Schweiz dieselben Basisregeln gelten sollen. Den Kantonen soll es nicht mehr möglich sein, bei günstiger epidemiologischer Lage die Schliessungen zu lockern. Damit will der Bundesrat Einkaufs- und Gastrotourismus zwischen den Kantonen verhindern und die Akzeptanz der Massnahmen stärken. Er hat die Covid-19-Verordnung besondere Lage entsprechend angepasst. Sie tritt am Samstag, 9. Januar in Kraft.


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Über Bundesamt für Gesundheit BAG:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.

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