EBG: Lohngleichheit - Der Bund erweitert sein Analyse-Tool Logib für kleinere Unternehmen

 


15.06.2021, Bern - Ab sofort stellt der Bund auch kleineren Unternehmen und Organisationen kostenlos ein Online- Analyse-Tool zur Überprüfung der Lohngleichheit zur Verfügung. Mit Logib Modul 2 können Arbeitgebende mit weniger als 50 Mitarbeitenden einfach und selbständig ihre Lohnpraxis überprüfen. Damit schafft der Bund für alle Schweizer Arbeitgebenden die Grundlage, um den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit umzusetzen.

Neben dem Lohngleichhheits-Analyse-Instrument für Arbeitgebende ab 50 Mitarbeitenden (Logib Modul 1) steht unter www.logib.ch ab sofort auch ein kostenloses Webtool für kleinere Unternehmen und Organisationen zur Verfügung: Logib Modul 2. Mithilfe von Logib Modul 2 können nun auch Schweizer KMU mit weniger als 50 Mitarbeitenden eine Standortbestimmung bezüglich Lohngleichheit vornehmen. Damit erhöht sich die Anzahl der Schweizer Arbeitgebenden, welche eine Lohngleichheitsanalyse mit Logib vornehmen können, von 10'000 auf rund 200'000. Die Anwendung führt die Benutzerinnen und Benutzer in 7 Schritten zum Analyseergebnis und erfordert keine spezifischen Fachkenntnisse.

Massnahme der Gleichstellungsstrategie 2030
Die Beseitigung von Lohndiskriminierung ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Sie ist ein zentrales Ziel der Gleichstellungsstrategie 2030, die der Bundesrat in diesem Frühjahr verabschiedet hat. Die Einführung von Logib Modul 2 ist eine der in der Strategie erwähnten prioritären Massnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Damit erfüllt der Bund auch eine Vorgabe aus dem Gleichstellungsgesetz (GlG). Gemäss Artikel 13c muss der Bund «allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein kostenloses Standard-Analyse-Tool» zur Verfügung stellen. Die Equal Pay International Coalition (EPIC), welche von ILO, UN Women und der OECD gegründet wurde, hat Logib Modul 2 das Label «EPIC Good Practice» verliehen.

Statistik zeigt: Lohnunterschiede bestehen nach wie vor
Arbeitgebende sind in der Schweiz zur Lohngleichheit verpflichtet. Seit 40 Jahren haben Frau und Mann gemäss Bundesverfassung Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dennoch beträgt der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern laut der jüngsten Lohnstrukturerhebung (LSE 2018) des Bundesamts für Statistik durchschnittlich 8,1% (LSE 2016: 7,7%). Das macht für Frauen pro Monat ein Minus von 686 Franken aus. Die LSE 2018 hat ausserdem gezeigt, dass der unerklärte Anteil am Lohnunterschied bei kleineren Unternehmen überdurchschnittlich hoch ist.

Bemühungen für Lohngleichheit im privaten und öffentlichen Sektor
Auch das Engagement des öffentlichen Sektors wird mit Logib Modul 2 gestärkt: Gemeinden und staatsnahe Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind eingeladen, Lohngleichheitsanalysen durchführen. Dies stösst auf ein wachsendes Interesse: 16 Kantone, 113 Gemeinden und 63 staatsnahe Betriebe haben die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor des Bundes unterzeichnet.

Mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes vergangenes Jahr müssen Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden bis Ende Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchführen, diese bis Ende Juni 2022 von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen und die Mitarbeitenden sowie die Aktionärinnen und Aktionäre bis spätestens Ende Juni 2023 über die Ergebnisse informieren.


Medienkontakt:
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Sina Liechti
Tel. +41 58 467 42 04
sina.liechti@ebg.admin.ch

Über Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann:
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann fördert die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen und setzt sich für die Beseitigung jeglicher Form direkter oder indirekter Diskriminierung ein.

Das Gleichstellungsgesetz und das Diskriminierungsverbot bilden die Grundlage für die Tätigkeiten des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG.

Die Aktivitäten des EBG zielen auf die Umsetzung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung. Sie gliedern sich in die Bereiche Recht, Arbeit, Gewalt sowie Finanzhilfen und Ressourcen.

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