Betreuungsurlaub für Eltern schwerst kranker Kinder - Der SBPV äussert sich zur Lohnfortzahlung

 


12.07.2021, Zürich – Der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) begrüsst den neu in Kraft getretenen Betreuungsurlaub für Familien mit schwerst kranken Kindern, sieht jedoch Handlungsbedarf bei der Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeber.

Auf den 1. Juli 2021 hin trat ein gesetzlich geregelter 14-wöchiger Betreuungsurlaub für die Betreuung schwerst erkrankter oder verunfallter Kinder in Kraft. Der entsprechende Erwerbsausfall wird zumindest teilweise über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt. Der neu geregelte Betreuungsurlaub ist aus Sicht des Schweizerischen Bankpersonalverbands (SBPV) zu begrüssen, da es den betroffenen Familien mehr Möglichkeiten eröffnet und zumindest eine der vielen Sorgen in einer solchen Situation kurzfristig etwas mindert.

Gerade Familien in einer so schwierigen Situation haben oft auch weitere Auslagen und Kosten zu tragen, die schnell und erheblich über die sonst üblichen Kosten hinausgehen können. Zur generellen Klärung der Situation und damit sich betroffene Mitarbeitende zumindest während 14 Wochen nicht noch mit weiteren Schwierigkeiten herumschlagen müssen, erwartet der SBPV von den Banken, die betroffenen Familien nicht noch zusätzlich mit einer Lohnkürzung zu bestrafen. Als vorbildliche Arbeitgeber sind die Banken konkret aufgefordert, die volle Lohnfortzahlung zu 100% während den 14 Wochen ohne Diskussion zu gewähren und die bankinternen Reglemente entsprechend anzupassen.

Kontakt:

Anne-Wienke Palm
Co-Geschäftsführerin Kommunikation und Organisation
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anne-wienke.palm@sbpv.ch
Schweizerischer Bankpersonalverband

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Quellen:
  HELP.ch

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