Das Bundesamt für Kultur unterstützt neun Filmfestivals bis 2025 |
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16.07.2021, Bern - Das Bundesamt für Kultur (BAK) wird mit neun Filmfestivals Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2022-2025 abschliessen. Die Unterstützung für Festivals von nationaler und internationaler Ausstrahlung beträgt vier Millionen Franken pro Jahr. Dies entspricht einer Erhöhung von rund 18 Prozent für die kommenden vier Jahre, wie sie in der Kulturbotschaft 2021-24 vorgesehen ist.
- Einzigartigkeit und Qualität der Programme
- Unabhängigkeit, Kontinuität und Professionalität der Organisation
- Nationale und internationale Ausstrahlung
- Weiterentwicklungsstrategie, Digitalisierung, Mittelverwendung
- Promotion des Schweizer Filmschaffens
- Diversität und Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen
Gestützt auf die Bewertungen der Expertinnen und Experten hat das BAK Strukturbeiträge für neun Festivals beschlossen. Besonders gewichtete es dabei die Bewertungen zur nationalen und internationalen Ausstrahlung und zur Promotion des Schweizer Filmschaffens sowie die Bewertungen zum Umgang mit der Digitalisierung und den Massnahmen zur Förderung von Diversität und Nachhaltigkeit. Alle neun unterstützen Festivals wurden bereits bisher vom BAK unterstützt.
Mit den nachfolgenden Festivals wird das Bundesamt für Kultur eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2022-2025 abschliessen:
- Locarno Film Festival - CHF 1'730'000/Jahr
- Visions du Réel, Nyon - CHF 570'000/Jahr
- Solothurner Filmtage - CHF 460'000/Jahr
- Zurich Film Festival - CHF 440'000/Jahr
- Fantoche, Internationales Festival für Animationsfilm, Baden - CHF 170'000/Jahr
- Festival International de Films de Fribourg - CHF 170'000/Jahr
- Internationale Kurzfilmtage Winterthur - CHF 170'000/Jahr
- Neuchâtel International Fantastic Film Festival - CHF 170'000/Jahr
- Geneva International Film Festival - CHF 120'000/Jahr
Medienkontakt:
Ivo Kummer
Chef Sektion Film
Bundesamt für Kultur
Tel. +41 58 465 09 23
ivo.kummer@bak.admin.ch
Über Bundesamt für Kultur (BAK):
Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, internationaler Freihandel, Berufsbildung, Sprachen usw.), sowie - in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen.
Seine Fördertätigkeiten umfassen die zwei Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen) und Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen), darunter auch kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).
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