WBF - Treffen von Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrat Ueli Maurer mit dem Generalsekretär der OECD |
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30.07.2021, Bern - Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrat Ueli Maurer haben am 29. Juli 2021 in Bern den Generalsekretär der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) getroffen. Bei den Gesprächen ging es insbesondere um die neue Zukunftsvision für die OECD, an deren Ausarbeitung die Schweiz aktiv beteiligt war. In einem bilateralen Gespräch unterstrich Bundesrat Maurer erneut die Forderungen der Schweiz an die künftige internationale Unternehmensbesteuerung.
Bei den Gesprächen ging es insbesondere um die Zukunftsvision für die OECD. Es handelt sich dabei um eine Initiative, die Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch im November 2019 an einem Treffen der Global Strategy Group lanciert hatte, als sie diese präsidierte. Die Mitgliedsländer bekräftigen in dieser neuen Vision die hohe Bedeutung, die sie den Gründungsgrundsätzen der Organisation beimessen, nämlich der auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten basierenden Demokratie sowie den Prinzipien einer offenen und transparenten Marktwirtschaft. Diese Vision wird im Oktober 2021 anlässlich des 60-jährigen Bestehens der OECD von den Ministerinnen und Ministern verabschiedet werden. Ausserdem lobte der Bundespräsident die hohe Qualität und den grossen Nutzen der Analysen und Empfehlungen des neuen Wirtschaftsberichts der OECD über die Schweiz, der Ende Jahr veröffentlicht wird.
Bundesrat Ueli Maurer seinerseits traf OECD-Generalsekretär Cormann, um mit ihm gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen der internationalen Steuerpolitik zu diskutieren. Bei dieser Gelegenheit wiederholte Bundesrat Maurer die Bedingungen, unter denen die Schweiz den Eckwerten des Inclusive Framework zugestimmt hatte: Die Schweiz erwarte konkrete Massnahmen, um den Interessen kleiner, innovativer Länder angemessen gerecht zu werden. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Mitgliedsländer die Regeln einheitlich anwenden und dass bei der Mindestbesteuerung eine ausgewogene Lösung zwischen Steuersatz und Bemessungsgrundlage gefunden wird.
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