SEM: Ausländerstatistik 1. Halbjahr 2021

 


13.08.2021, Bern - Die Zuwanderung in die Schweiz nahm im ersten Halbjahr im Vergleich zur Vorjahresperiode um 3,9 Prozent zu. Die Auswanderung stieg um 8,4 Prozent. Diese Entwicklungen sind hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass im Vergleich zur ersten Pandemiewelle vom Frühjahr 2020 wieder mehr Personen aus Drittstaaten in die Schweiz ein- und ausgewandert sind. Der Wanderungssaldo lag bei 26 008 Personen und ist damit im Vergleich zur Vorjahresperiode konstant geblieben. Per Ende Juni 2021 lebten 2 128 812 Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz.

Die Zuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung nahm zwischen Januar und Juni 2021 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020 um 2314 Personen zu (+3,9 %). Während die Zuwanderung aus der EU/EFTA gegenüber der Vorjahresperiode um 1627 Personen zurückging, nahm diejenige aus Drittstaaten um 3940 Personen zu. Im gleichen Zeitraum haben 33 723 Ausländerinnen und Ausländer die Schweiz verlassen, 8,4 Prozent mehr als in der Vorjahresperiode. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die Auswanderung von Drittstaatsangehörigen zurückzuführen, die um 2185 Personen zugenommen hat (+33 %).

Der Wanderungssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung lag mit 26 008 Personen praktisch auf dem gleichen Niveau wie im ersten Halbjahr 2020 (25 995 Personen). Der Wanderungssaldo der EU/EFTA-Staatsangehörigen nahm um 9,9 Prozent ab, derjenige der Drittstaatsangehörigen um 1712 Personen zu.

Der Vergleich mit dem Vorjahr ist bei den Wanderungsflüssen und beim Wanderungssaldo insofern leicht verzerrt, als dass das Vereinigte Königreich bis am 31. Dezember 2020 zur Kategorie EU/EFTA gezählt wurde. Seit dem 1. Januar 2021 gehört es zum Drittstaatsbereich. Im ersten Halbjahr 2021 betrug die Zuwanderung aus dem Vereinigten Königreich in die ständige ausländische Wohnbevölkerung 1297 Personen. Aus der Schweiz ausgewandert sind 1068 Personen.

Zusammengezählt kamen beim Kurz- und beim Langzeitaufenthalt 64 157 Personen in die Schweiz, um eine Erwerbstätigkeit auszuüben, der Grossteil davon aus der EU/EFTA (56 103 Personen). Das sind 122 Personen mehr als im ersten Halbjahr 2020 (+0,2 %). Von den kontingentierten Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten wurden bis Ende Juni 2021 36 Prozent der Kurzaufenthaltsbewilligungen L und 37 Prozent der Aufenthaltsbewilligungen B ausgeschöpft.

Zwischen Januar und Juni 2021 wurden 29 279 Grenzgängerbewilligungen erteilt. Im Vergleich zur Vorjahresperiode hat dieser Wert um 1,5 Prozent zugenommen. Die Anzahl meldepflichtiger Kurzaufenthalter nahm um 11,9 Prozent auf 116 924 Personen ab. Meldepflichtige Kurzaufenthalte umfassen kurzfristige Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebern (65%), entsandte Arbeitnehmende (25%) sowie selbständige Dienstleistungserbringer (10%) bis zu drei Monaten oder 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr.


Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch

Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.

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