Epilepsie-Liga: Epilepsie und Autofahren |
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06.07.2007, Zürich - Die Verkehrskommission der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie (Epilepsie- Liga) legt eine überarbeitete Version ihrer Richtlinien zur Fahrtauglichkeit vor. Unter bestimmten Bedingungen ist Autofahren für Menschen mit Epilepsie ohne erhöhtes Risiko durchaus möglich.
Sicherheit geht vor
Die Richtlinien der Epilepise-Liga sind ein willkommenes Instrument für Ärzte und Betroffene im Bemühen, die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen. Sie enthalten unter anderem besondere Bestimmungen bezüglich der einzelnen Führerausweiskategorien wie Personenwagen, Lastwagen, Cars, aber auch Mofas und Pistenfahrzeuge. Bei einer aktiven Epilepsie sind Betroffene in der Regel nicht mehr fahrtauglich. Eine Erst- oder Wiederzulassung als Motorfahrzeuglenkende kann dann erfolgen, wenn eine Anfallsfreiheit mit oder ohne antiepileptische Medikamente von einem Jahr besteht. Kann bei einem Patienten die medikamentöse Therapie abgesetzt werden, darf er erst drei Monate nach dem Absetzen des letzten Medikaments wieder Auto fahren. Die Ärztin hat nicht die Pflicht, eine epilepsiebetroffene Person beim Strassenverkehrsamt zu melden, jedoch das Recht dazu, sollte diese uneinsichtig sein und sich ans Steuer setzen, obwohl sie dazu nicht befähigt ist. Das Thema Fahrtauglichkeit ist besonders bei Berufen, die ohne Fahrausweis nicht denkbar sind, von weit reichender Bedeutung. Die Richtlinien der Epilepsie-Liga sind eine Hilfe bei der Kommunikation zwischen Arzt und Patient sowie zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Medienkontakt:
Epilepsie-Liga Seefeldstrasse 84 Postfach 1084 8034 Zürich Tel.: +41/43/488'67'77 E-Mail: info@epi.ch
Über Schweizerische Epilepsie-Liga:
Die Epilepsie-Liga forscht, hilft und informiert. Ihr Ziel ist es, den Alltag von Epilepsie-Betroffenen und deren Situation in der Gesellschaft nachhaltig zu verbessern.
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