FMH: Ärztekammer setzt Zeichen für klimafreundliches Schweizer Gesundheitswesen |
Tweet |
08.10.2021, Bern - Die FMH will sich im Hinblick auf den Klimawandel im Namen der Schweizer Ärzteschaft aktiv für den Schutz der öffentlichen Gesundheit einsetzen. Heute hat die Ärztekammer einem entsprechendes Strategiepapier «Planetary Health - Strategie zu den Handlungsmöglichkeiten der Ärzteschaft in der Schweiz zum Klimawandel» zugestimmt. Andere wichtige Entscheide betrafen die Standesordnung der FMH.
Engagement im Bereich öffentliche Gesundheit
Die Ärztekammer hat heute dem Strategiepapier «Planetary Health - Strategie zu den Handlungsmöglichkeiten der Ärzteschaft in der Schweiz zum Klimawandel» zugestimmt. Die FMH nimmt damit die besondere Verantwortung der Ärzteschaft wahr, sich im Hinblick auf den Klimawandel im Namen der Schweizer Ärzteschaft aktiv für den Schutz und die Förderung der öffentlichen Gesundheit einzusetzen. Ziel ist ein nachhaltig gesundheitsförderndes und klimaresilientes Schweizer Gesundheitswesen. Weiter ist es der Ärzteschaft ein grosses Anliegen, Jugendliche vor Tabakwerbung zu schützen. Der Schutz von Jugendlichen ist besonders wichtig, weil die meisten Raucher als Jugendliche mit dem Tabakkonsum beginnen. Daher hat die Ärztekammer entschieden, den Abstimmungskampf der Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» finanziell zu unterstützen.
Revision der Vorgaben von Ärztinnen und Ärzten in Zusammenarbeit mit den Medien
Zugestimmt hat die Ärztekammer auch der Revision von Anhang 3 zur Standesordnung der FMH (StaO), in dem die Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten mit den Medien geregelt ist. Bis anhin enthielt dieser Anhang 3 einerseits Empfehlungen andererseits aber auch Pflichten von Ärztinnen und Ärzten im Umgang mit Medien. Dies soll nun konsequent getrennt werden. So werden das Verbot, übertriebene Hoffnungen auf Heilerfolge zu wecken, und die Regeln bei abweichender persönlicher Meinung neu in Art. 22 der StaO geregelt. Somit wird der Art 22 der StaO der FMH «Öffentliches Auftreten, Medientätigkeit» entspre-chend angepasst, während der Anhang 3 formell gestrichen und durch Empfehlungen ersetzt wird.
SAMW-Richtlinie «Reanimationsentscheidungen» in die Standesordnung aufgenommen
Die FMH nimmt die revidierte Richtlinie «Reanimationsentscheidungen» der Schweizerischen Akade- mie der medizinischen Wissenschaften SAMW in die Standesordnung der FMH auf. Diese wurde an die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst und enthält Regelungen darüber, wie Ärztinnen und Ärzte mit Reanimationsmassnahmen umgehen sollen. Beschrieben sind darin einerseits die Einleitung von Reanimationsmassnahmen, andererseits auch Richtlinien über Abbruch oder Aufrechterhaltung der Reanimationsmassnahmen. Wichtig ist hierbei, dass die Entscheidung nicht nur der Einleitung aber auch der Aufrechterhaltung oder des Abbruchs dem Patientenwillen entsprechen muss und dass dies je nach Verlauf in der jeweiligen Situation erneut geprüft werden muss. Weiter enthält die Richtlinie Vorgaben zum Umgang mit DNAR-Emblemen (Do not attempt resuscitation) wie z.B. «NO-CPR» Stempel (Cardio- Pulmonale-Reanimation) oder Halskettenanhänger. Diese werden als Indiz für den mutmasslichen Willen des Patienten ohne rechtliche Verbindlichkeit qualifiziert. Auch hier ist der Patientenwille entscheidend. Damit wird klargestellt, dass solche Embleme im Einzelfall nicht beachtet werden müssen, sollten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie nicht (mehr) gültig sind oder missbräuchlich verwendet werden und somit nicht dem Patientenwillen entsprechen.
TARDOC – erneute Einreichung per Ende 2021 geplant
Weiterhin verfolgt die FMH mit den Tarifpartnern curafutura und der Medizinaltarifkommission (MTK) die Einführung eines sachgerechten Tarifs, der den heutigen technischen Gegebenheiten der ambulanten Medizin entspricht. Die FMH ist nach wie vor überzeugt, dass nur der TARDOC eine flächendeckende Alternative zur Ablösung von TARMED bietet, und wird diesen Weg konsequent weiterverfolgen. Ge- plant ist, den TARDOC per Ende 2021 erneut beim Bundesrat einzureichen.
Medienkontakt:
Charlotte Schweizer
Leiterin Abteilung Kommunikation
Tel. 031 / 359 11 50
E-Mail: kommunikation@fmh.ch
Über FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte:
Im politischen Entscheidungsprozess macht sich die FMH für eine ausgewogene Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder stark und fördert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Schweizer Gesundheitssystems.
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der FMH ist ein eidgenössisches oder gleichwertiges Arztdiplom. Ordentliche Mitglieder erwerben gleichzeitig die Mitgliedschaft in einer der Basisorganisationen.
Diese umfassen 24 kantonale Ärztegesellschaften, den Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO und den Verein der Leitenden Spitalärzte der Schweiz VLSS.
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.