EFD: Die Schweiz fordert Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Eckwerte zur internationalen Unternehmensbesteuerung

 


11.10.2021, Bern - Das Inclusive Framework der OECD mit 140 Mitgliedländern, darunter die Schweiz, hat am 8. Oktober 2021 die bereits im Juli 2021 veröffentlichten Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen konkretisiert. Die Schweiz fordert, dass bei deren Umsetzung die Interessen kleiner, wirtschaftsstarker Länder berücksichtigt werden und Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen geschaffen wird.

Das Inclusive Framework der OECD hat Anfang Juli 2021 erste Eckwerte veröffentlicht. Seither konnten für die Schweiz wichtige Punkte geklärt werden: Die neuen Besteuerungsrechte für Marktländer fallen moderat aus, zudem sollen unilaterale Digitalsteuern verbindlich abgeschafft werden. Bei der globalen Mindestbesteuerung soll ein Satz von 15% gelten. Überdies ist eine gestaffelte Einführung der Mindestbesteuerungsregeln vorgesehen. Diese Massnahme nützt Ländern wie der Schweiz mit einem vergleichsweise langen Gesetzgebungsprozess.

Weitere für die Schweiz wichtige Punkte sind noch offen und sollen in den kommenden Monaten konkretisiert werden. Dabei setzt sich die Schweiz für innovations- und wohlstandsfreundliche Regeln ein, die weltweit einheitlich angewendet werden und einem Streitbeilegungsmechanismus unterstehen. Ziel ist es, Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen zu schaffen. Kritik übt die Schweiz – wie auch weitere Länder – am Zeitplan der OECD. Er respektiert nationale Gesetzgebungsprozesse noch zu wenig. So wird es für die Schweiz nicht möglich sein, die neuen Regeln auf das von der OECD vorgesehene Jahr 2023 einzuführen. Dies hat Bundesrat Ueli Maurer am Ministertreffen der OECD vom 5./6. Oktober 2021 in Paris nochmals betont.

Parallel zu den weiteren Arbeiten der OECD erarbeitet das Eidgenössische Finanzdepartement in enger Zusammenarbeit mit weiteren Departementen und unter Einbezug von Kantonen, Städten, Wirtschaft und Wissenschaft bis im 1. Quartal 2022 Vorschläge an den Bundesrat, welche den Unternehmen weiterhin bestmögliche Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum bieten und international akzeptiert sind.


Medienkontakt:
Peter Minder
Leiter Kommunikation
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Tel. +41 79 437 73 61
peter.minder@gs-efd.admin.ch

Über Eidgenössisches Finanzdepartement EFD:
Das EFD widmet sich einer Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören das Bundesbudget, Finanz-, Währungs- und Steuerfragen aus dem nationalen und internationalen Bereich, die Zoll- und Warenkontrolle und die Umsetzung der Alkoholgesetzgebung.

Von der Informatik über das Personalwesen bis hin zur Infrastruktur und Logistik erbringt das EFD darüber hinaus Dienstleistungen für die ganze Bundesverwaltung.

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