BAKOM: Senkung der Verwaltungsgebühren im Bereich des Mobilfunks |
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18.11.2021, Bern - Die jährlichen Verwaltungsgebühren für die Verwaltung des Frequenzspektrums sinken ab dem 1. Januar 2022 für die Mobilfunkbetreiberinnen. Der Bundesrat hat am 17. November 2021 die Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich (GebV-FMG) entsprechend angepasst.
Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, einen degressiven Tarif entsprechend der zugeteilten Frequenzbandbreite einzuführen. Die Senkung der Verwaltungsgebühren führt zu einer Entlastung der Mobilfunkbetreiberinnen von rund einer Million Franken pro Jahr.
Die vom Bundesrat genehmigte Anpassung der Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
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Über Bundesamt für Kommunikation BAKOM:
Es sorgt für eine stabile und fortschrittliche Kommunikationsinfrastruktur, schafft Grundlagen für einen starken Medienplatz Schweiz und koordiniert die Umsetzung der Strategie "Digitale Schweiz".
Das Amt bereitet die Entscheide des Bundesrates, des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) vor. Auch auf internationaler Ebene ist das BAKOM tätig.
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