BAK - Coronavirus: Massnahmen zur Unterstützung des Kultursektors werden verlängert |
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21.12.2021, Bern - Die eidgenössischen Räte haben heute eine Verlängerung von Artikel 11 des Covid-19-Gesetzes (Massnahmen im Kulturbereich) bis Ende 2022 beschlossen. Gleichentags hat der Bundesrat die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung ebenfalls bis Ende 2022 mit einzelnen Änderungen verlängert.
Die revidierte Covid-19-Kulturverordnung enthält einzelne weitere Präzisierungen. Sie sieht insbesondere vor, dass Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich nur solange berücksichtigt werden, wie behördliche Einschränkungen gelten. Sobald sämtlich Einschränkungen - darunter auch die Zertifikatspflicht - aufgehoben werden, laufen die Entschädigungen nach Ablauf einer Übergangsfrist aus. Hingegen werden die Nothilfe an Kulturschaffende sowie die Beiträge an die Transformationsprojekte unabhängig von einem allfälligen Wegfall von behördlichen Einschränkungen bis Ende 2022 ausgerichtet.
Medienkontakt:
Bundesamt für Kultur BAK
Kommunikation
058 462 79 85
anne.weibel@bak.admin.ch
Über Bundesamt für Kultur (BAK):
Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, internationaler Freihandel, Berufsbildung, Sprachen usw.), sowie - in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen.
Seine Fördertätigkeiten umfassen die zwei Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen) und Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen), darunter auch kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).
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