VBS: Bundesrat beschliesst die zweite Objektblattserie des Sachplans Militär |
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14.01.2022, Bern - Auf der Grundlage des Programmteils des Sachplans Militär von Dezember 2017 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 die zweite Serie von Objektblättern verabschiedet. Diese Serie umfasst acht militärische Standorte. Die Objektblätter legen den Rahmen für die Nutzung und die Perimeter der betreffenden Standorte fest. Sie sind für die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden verbindlich.
Gleichzeitig wird im Programmteil des Sachplans Militär die Betriebsdauer des Schiessplatzes Glaubenberg (OW) auf über 10 Jahre festgesetzt. Die bisherigen Erfahrungen aus der Weiterentwicklung der Armee (WEA) haben gezeigt, dass der Schiessplatz für die militärische Ausbildung weiterhin benötigt wird. Weiter erfolgen eine Aktualisierung des Kapitels Energie, Anpassungen bei vier Übersetzstellen (SH, SG, TG und TI) sowie eine Angleichung an den Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes, wonach militärische Bauvorhaben ab einem Verbrauch von fünf Hektaren Fruchtfolgeflächen sachplanrelevant sind.
Anhörung von Kantonen und Gemeinden
Zu diesen Objektblättern und Anpassungen im Programmteil konnten die Kantone und Standortgemeinden im Rahmen einer Anhörung von Juli bis Oktober 2020 Stellung nehmen. Die Bevölkerung konnte sich vom 18. August bis am 17. September 2020 im Rahmen der Mitwirkung äussern. Die Stellungnahmen wurden in den Dokumenten weitgehend berücksichtigt. Mit dem Beschluss des Bundesrats werden die acht Objektblätter der zweiten Serie sowie die Anpassungen im Programmteil für alle Planungsbehörden verbindlich.
Der Programmteil des Sachplans Militär war am 8. Dezember 2017 vom Bundesrat verabschiedet worden (www.sachplanmilitaer.ch). Er beruht auf dem Stationierungskonzept der Armee von 2013 und dient der raumplanerischen Sicherung sowie der räumlichen Abstimmung der militärischen Standorte. Er gibt eine Übersicht über den Infrastrukturbedarf und die Raumansprüche der Armee für Ausbildung, Einsatz und Logistik für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Er legt fest, welche Grundsätze bei der Nutzung der Infrastruktur, der Koordination mit zivilen Planungen und beim Schutz der Umwelt anzuwenden sind. Er bezeichnet die sachplanrelevanten Standorte, also diejenigen militärischen Standorte, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken und macht Vorgaben zu den nicht mehr benötigten militärischen Immobilien.
Sachplan als Planungs- und Koordinationsinstrument
Der Sachplan Militär ist ein Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes im Sinne des Raumplanungsgesetzes. Er legt die Ziele und Vorgaben für die militärische Infrastruktur behördenverbindlich fest.
Medienkontakt:
Carolina Bohren
Sprecherin VBS
+41 58 467 00 24
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