BSV: Auflösung des Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft

 


04.02.2022, Bern - Der Bundesrat beabsichtigt, den Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft aufzulösen. Der Fonds erwirtschaftet keine Zinsen mehr, mit denen die kantonalen Beiträge in diesem Bereich reduziert werden könnten. Das Kapital wird an die Kantone übertragen. An seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 hat der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) unterbreitet.

Der FLG-Fonds ist mit 32,4 Millionen Franken ausgestattet. Die Zinsen aus diesem Fonds werden verwendet, um die von den Kantonen zu entrichtenden Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen in der Landwirtschaft zu reduzieren. Seit 2018 erwirtschaftet der Fonds jedoch keine Zinsen mehr, weshalb die Eidgenössische Finanzkontrolle im Rahmen einer 2019 durchgeführten Subventionsprüfung die Auflösung empfahl.

Kapital geht an die Kantone

Mit Blick auf das ursprüngliche Ziel, die kantonalen Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen zu reduzieren, wird das Fondskapital an die Kantone übertragen. Der Anteil jedes Kantons soll im Verhältnis zu den im Kanton gezahlten Familienzulagen in der Landwirtschaft berechnet werden. Mit der Auflösung des FLG-Fonds werden die Finanzströme zwischen Bund und Kantonen vereinfacht. Die Auflösung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Begünstigten von Leistungen gemäss FLG.


Medienkontakt:
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Marc Stampfli
Stv. Leiter Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft
+41 58 462 90 79
marc.stampfli@bsv.admin.ch

Über Bundesamt für Sozialversicherungen BSV:
Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.

Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.

Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

www.helpnews.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Verzeichnis der Schweiz mit über 18 Mio. erweiterten Wirtschafts- und Firmendaten, 2'500 eigenen Schweizer Webadressen (Domains) und 150 eigenständigen Informationsportalen. Ausserdem betreibt der Onlineverlag HELP Media AG eines der grössten Schweizer Medien-Netzwerke mit über 1 Mio. Webseiten in allen Interessensbereichen.

www.help.ch

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Telefon:
    +41 (0)44 240 36 40
    0800 SEARCH
    0800 732 724

  • Zertifikat:
    Sadp