WBF: Mindestgrenzschutz Zucker und Einzelkulturbeiträge Zuckerrüben bis 2026 festgelegt |
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07.02.2022, Bern - Am 1. März 2022 tritt eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes betreffend Zuckerproduktion in Kraft. Damit werden der Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 kg Zucker und der Einzelkulturbeitrag von 2100 Franken je Hektare Zuckerrüben sowie ein Zusatz-Einzelkulturbeitrag von 200 Franken für Zuckerrüben, die nach den Anforderungen der biologischen oder integrierten Produktion angebaut werden, bis 2026 festgelegt. Dies hat der Bundesrat am 2. Februar 2022 beschlossen.
Der Bundesrat vollzieht mit der Änderung der Agrareinfuhr- und der Einzelkulturbeitragsverordnung die gesetzlichen Bestimmungen auf Verordnungsebene. Er legt den im Agrarrecht nicht definierten Begriff «integrierte Produktion» als Rübenanbau unter Verzicht auf die Anwendung von Fungiziden und Insektiziden aus. Für den Zusatz-Einzelkulturbeitrag berechtigt sind somit Zuckerrüben, die gemäss Direktzahlungsverordnung den Beitrag für die biologische Produktion oder für den Verzicht auf Fungizide und Insektizide erhalten.
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