ASTRA: Verbesserte Messmethode für Abgasnachkontrollen bei Dieselfahrzeugen

 


03.03.2022, Bern - Feinstaub schadet der Gesundheit. Die Abgasvorschriften dienen dazu, solche Belastungen zu reduzieren. Untersuchungen haben nun aber gezeigt, dass die bis jetzt angewandten Messverfahren nicht empfindlich genug sind, um alle defekten Diesel-Partikelfilter zu erfassen. Das UVEK hat deshalb entschieden, dass ab 1. Januar 2023 ein präziseres Messverfahren eingesetzt werden muss.

Ein in der Schweiz eingelöstes Fahrzeug muss regelmässig geprüft werden. Bei den amtlichen Nachkontrollen wird auch getestet, ob die abgasrelevante Ausrüstung keine Defekte aufweist. Die bisher vorgeschriebenen Trübungs- und Filtermessverfahren sind nicht empfindlich genug, um alle Defekte an Partikelfiltern festzustellen. Daher muss für Fahrzeuge mit vorgeschriebenem Diesel-Partikelfilter künftig ein genaueres Messverfahren angewendet werden. Dieses stellt sicher, dass defekte Partikelfilter in Abgasreinigungsanlagen schnell und zuverlässig erkannt werden. Das Autogewerbe kann die neuen Messgeräte ebenfalls anschaffen. Das UVEK hat die Verordnung über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen entsprechend angepasst.

Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft. So haben die Strassenverkehrsämter die nötige Zeit für die Vorbereitungen, die mit dem neuen Messverfahren verbunden sind. Es trägt dazu bei, die Umwelt und Gesundheit der Menschen zu schützen. Am höchsten ist die Feinstaubbelastung meistens im Winter. Die Verbesserung der Messmethode ist wichtig, um die Funktionstüchtigkeit der Partikelfilter über die Lebensdauer der Fahrzeuge zu erhalten.


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