EJPD: Bundesrätin Keller-Sutter auf Arbeitsbesuch bei Bundesinnenministerin Faeser in Berlin |
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07.04.2022, Bern - Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat am 5. April Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat, in Berlin besucht. Sie tauschten sich unter anderem über die aktuelle Situation in der Ukraine und den Umgang mit den Schutzsuchenden aus. Die beiden Ministerinnen unterzeichneten zudem das revidierte Polizeiabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland.
Die Schweiz hat seit Kriegsbeginn Ende Februar bereits über 25 000 Schutzsuchende aus der Ukraine aufgenommen. Diese erhalten rasch kollektiven Schutz, ohne ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Der Schweizer Schutzstatus S entspricht weitgehend der Lösung, welche die EU- Mitgliedstaaten beschlossen haben. Die Schweiz hat aber auch ihre humanitäre Hilfe für die Ukraine und die Region auf 80 Millionen Franken aufgestockt. Zudem sei die Schweiz bereit, die am meisten betroffenen Nachbarstaaten der Ukraine zu unterstützen. Letzte Woche hatte sich die Schweiz auch bereit erklärt, ein Kontingent von 500 Schutzsuchenden aus der Ukraine zu übernehmen, die derzeit in Moldova sind.
Weiter tauschten sich die Ministerinnen über das europäische Migrations- und Asylpaket aus. Die Schweiz und Deutschland unterstützen dabei die Vorschläge der französischen Präsidentschaft, die Reformen mit einem graduellen Ansatz, also schrittweise, voranzubringen, erklärte Keller-Sutter. Gerade in der aktuellen Situation müsse ein effizienter Schutz der Schengen-Aussengrenze Priorität haben. Weiterhin gelte es das Phänomen der Sekundärmigration zu verhindern und sich für eine gemeinsame Rückführungspolitik von Migranten, die keinen Schutz erhalten, einzusetzen, so Keller-Sutter.
Ministerinnen unterzeichnen revidiertes Polizeiabkommen
An ihrem Arbeitstreffen unterzeichneten die Ministerinnen zudem den revidierten Polizeivertrag zwischen der Schweiz und Deutschland. Der Vertrag regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, den bilateralen Informationsaustausch und die Koordination operativer Einsätze zwischen den Polizeibehörden. Im Zentrum steht die Bekämpfung der transnationalen Schwerstkriminalität. Mit dem revidierten Polizeiabkommen wird die bereits enge bilaterale polizeiliche Zusammenarbeit weiter gestärkt. "Mit unserer gemeinsamen Grenze haben wir gemeinsame Herausforderungen. Dazu braucht es klare Regeln, beispielsweise für den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr oder den Betrieb gemeinsamer Dienststellen", erklärte Keller-Sutter.
Der revidierte Polizeivertrag mit Deutschland reiht sich in das Netzwerk der bilateralen Polizeiabkommen der Schweiz mit anderen europäischen Partnern ein. Die Schweiz hat bisher mit 16 europäischen Ländern bilaterale Abkommen abgeschlossen, unter anderem mit Frankreich, Italien, Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich, aber auch mit Staaten in Ost- und Südosteuropa.
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