Die FMH unterstützt das neue Transplantationsgesetz |
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21.04.2022, Das revidierte Gesetz sieht den Wechsel zur erweiterten Widerspruchslösung vor: Wer seine Organe nicht spenden möchte, soll dies zu Lebzeiten festhalten. Die nächsten Angehörigen haben weiterhin die Möglichkeit, eine Organspende abzulehnen. Sie haben dabei den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person zu beachten. Die FMH unterstützt die Revision des Transplantationsgesetzes.
Mehr Organspenden können Leben retten
Im Jahr 2021 standen 1434 Personen auf der Warteliste für eine Organspende. Es gibt dreimal so viel Menschen, die auf ein Organ warten als dass Organe verfügbar wären. Auf ein Herz, eine Lunge oder eine Leber warten die Betroffenen durchschnittlich ungefähr ein Jahr. Für eine Niere liegt die Wartezeit bei rund drei Jahren, bei manchen dauert es sogar mehr als sieben Jahre. Jede Organspende rettet deshalb Leben und erhöht für Betroffene die Lebensqualität deutlich. Das revidierte Transplantationsgesetz hat zum Ziel, dass der Wille der betroffenen Person besser bekannt und vor dem Tod auch festgehalten wird, und dadurch auch mehr Menschen, deren weiteres Leben von einer Organspende abhängt, geholfen werden kann.
Die Organspende muss freiwillig bleiben
Auch in weiteren Ländern in Europa gilt die Widerspruchslösung. Wichtig ist, dass in der Schweiz auch mit der Annahme des Transplantationsgesetz die Organspende freiwillig bleibt. Alle in der Schweiz lebenden Personen sind jedoch eingeladen, ihren Willen festzuhalten. Auch in Zukunft bleibt die Organentnahme verboten, wenn der Wille der betroffenen Person nicht bekannt ist und auch die Angehörigen diesen nicht kennen. Am streng regulierten und kontrollierten Prozess der Organspende und Organentnahme ändert sich nichts.
Angehörige entlasten
Wenn keine Willensäusserung der verstorbenen Person vorliegt, müssen für Organspenden auch in Zukunft auf jeden Fall die Angehörigen nach dem mutmasslichen Willen des sterbenden Familienmitgliedes befragt werden und deren Entscheidung muss respektiert werden. Der Wille der sterbenden Person wird zusätzlich gestärkt, in dem diese auch ausserhalb der Familie eine Vertrauensperson ihrer Wahl bestimmen kann, die ihren mutmasslichen Willen vertritt. Angehörige können entlastet werden, indem möglichst viele Personen ihre Willensäusserung betreffend Organspende schriftlich festhalten und ihre Angehörigen darüber informieren. So wären weniger Angehörige im schwierigen Trauermoment damit konfrontiert, in einer Ausnahmesituation rasch eine Entscheidung über den mutmasslichen Willen einer betroffenen Person fällen zu müssen.
Medienkontakt:
Medienstelle FMH
Charlotte Schweizer, Leiterin Kommunikation FMH
Tel. 031 / 359 11 50, E-Mail: kommunikation@fmh.ch
Über FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte:
Im politischen Entscheidungsprozess macht sich die FMH für eine ausgewogene Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder stark und fördert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Schweizer Gesundheitssystems.
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der FMH ist ein eidgenössisches oder gleichwertiges Arztdiplom. Ordentliche Mitglieder erwerben gleichzeitig die Mitgliedschaft in einer der Basisorganisationen.
Diese umfassen 24 kantonale Ärztegesellschaften, den Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO und den Verein der Leitenden Spitalärzte der Schweiz VLSS.
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