SEM: Asylstatistik März 2022 |
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26.04.2022, Bern-Wabern - Im März 2022 wurden in der Schweiz 1313 Asylgesuche eingereicht, 9 mehr als im Vormonat (+0.7 %). Gegenüber März 2021 ist die Zahl der Asylgesuche um 372 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren Afghanistan und die Türkei. Im März wurde zudem 15 100 aus der Ukraine geflüchteten Personen der Schutzstatus S erteilt.
Von den 1313 im März gestellten Gesuchen waren 869 Primärgesuche (Februar 2022: 843 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im März 2022 waren: Afghanistan (287, +40), die Türkei (95, unverändert), Algerien (80, -27) sowie Georgien (43, +9) und Marokko (31, -5). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch). Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im März 2022 insgesamt 1392 Asylgesuche: Es wurden 417 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 312 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 393 Personen erhielten Asyl und 309 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 13 auf 4439 zu.
Im März haben 301 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 387 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 139 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 393 Personen ersucht und 122 Personen wurden der Schweiz überstellt.
Resettlement-Programm
Im Rahmen des Resettlement-Programms sind im März 2022 158 Personen in die Schweiz eingereist. Der Bundesrat entscheidet alle zwei Jahre über ein Resettlement-Programm. Für die Jahre 2022 und 2023 hat er beschlossen, insgesamt bis zu 1600 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen, die sich in einer prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden. Hinzu kommt ein Kontingent von 220 Flüchtlingen, die wegen der pandemiebedingten Verzögerung nicht im Rahmen des Programms 2020/2021 aufgenommen werden konnten.
Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)
Am 12. März 2022 hat der Bundesrat erstmals den Schutzstatus S zur Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine aktiviert.
Bis Ende März registrierten sich in der Folge 22 383 Personen für ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 15 100 Personen der Schutzstatus S gewährt, bei 18 schutzsuchenden Personen wurde er verweigert, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.
Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch
Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.
Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.
Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.
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