Sympany plant Auszahlung aus den Reserven |
Tweet |
29.06.2022, Basel - Sympany plant, die bisherige Überschussbeteiligung (Prämienausgleich) in der Grundversicherung durch den freiwilligen Reserveabbau nach Art. 26 KVAV abzulösen. Konkret sieht Sympany vor, den Versicherten im Jahr 2023 einen monatlichen Ausgleichsbetrag auf der genehmigten Prämie gutzuschreiben, vorbehältlich der Genehmigung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Entsprechend wird Sympany ihre Reserveabbaupläne dem BAG gemeinsam mit den Prämien 2023 einreichen.
Fair gegenüber den Kundinnen und Kunden
Als faire Versicherung legt Sympany grossen Wert auf bezahlbare Prämien. Daher ist es für Sympany selbstverständlich, ihren Kundinnen und Kunden nicht benötigte Reserven mithilfe des freiwilligen Reserveabbaus zurückzugeben. In der Vergangenheit hatte Sympany den Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen nach Art. 17 KVAG genutzt. Neu gelten für diese Art der Rückzahlung in der Grundversicherung jedoch noch präzisere Voraussetzungen. In den Zusatzversicherungen wird Sympany Überschüsse nach Möglichkeit auch in Zukunft auszahlen.
Der geplante Reserveabbau im Jahr 2023 muss durch das BAG genehmigt werden. Die allfällige Genehmigung erfolgt zeitgleich mit der Prämiengenehmigung Ende September.
Medienkontakt:
Jacqueline Perregaux
Mediensprecherin
+41 58 262 47 80
jacqueline.perregaux@sympany.ch
Über Sympany Versicherungen AG:
Die Unternehmensgruppe unter dem Dach der Sympany Holding AG umfasst die Versicherungsgesellschaften Vivao Sympany AG, Moove Sympany AG, Kolping Krankenkasse AG und Sympany Versicherungen AG sowie die Dienstleistungsgesellschaft Sympany Services AG.
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.