EFD: Verrechnungssteuerreform für einen starken Werkplatz Schweiz |
Tweet |

16.08.2022, Bern - Die Schweiz kommt im internationalen Steuerwettbewerb immer stärker unter Druck. Mit der Reform der Verrechnungssteuer erhöht die Schweiz ihre Standortattraktivität und bleibt wettbewerbsfähig. Kommt das Finanzierungsgeschäft dank der Reform zurück in die Schweiz, werden auch Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen sowie Steuereinnahmen generiert. Darum empfiehlt der Bundesrat die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer zur Annahme. Seine Argumente hat er an der Medienkonferenz vom 15. August 2022 dargelegt. Die Stimmbevölkerung entscheidet am 25. September 2022 über die Vorlage.
Die Reform sieht vor, neue inländische Obligationen ab dem 1. Januar 2023 von der Verrechnungssteuer zu befreien. Bei bestehenden Obligationen sollen die Zinsen weiterhin mit der Verrechnungssteuer belastet werden. Zudem entfällt die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen. Das macht es attraktiver, inländische Obligationen über einen inländischen Wertpapierhändler zu erwerben. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Das Referendumskomitee geht davon aus, dass die Reform zu hohen Steuerausfällen und mehr Steuerkriminalität führen würde.
Den Werkplatz Schweiz stärken
Die Reform setzt einen Anreiz für Schweizer Unternehmen, Geld wieder vermehrt im Inland aufzunehmen. Damit stärkt sie nicht nur den Obligationenmarkt, sondern schafft auch Arbeitsplätze in der Schweiz. Das bestehende Know-how im Finanzsektor kann ausgeschöpft werden. Die Vorlage leistet einen Beitrag, damit die Schweiz für Unternehmen trotz der OECD-Steuerreform und der damit verbundenen Mindestbesteuerung wettbewerbsfähig und attraktiv bleibt.
Sicherungszweck bleibt weitgehend erhalten
Der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer bleibt weitgehend erhalten. Bei natürlichen Personen im Inland unterliegen die Zinsen aus Kundenguthaben weiterhin der Verrechnungssteuer. Bei juristischen Personen und ausländischen Anlegerinnen und Anlegern stellen die Buchführungspflicht oder der automatische Informationsaustausch sicher, dass die Zinseinkünfte korrekt versteuert werden.
Teilabschaffung mit Augenmass
Die Verrechnungssteuer wird nur dort abgeschafft, wo die Steuer unter dem Strich eher schädlich als nützlich ist. Dies betrifft nur einen kleinen Anteil der Eingänge aus der Verrechnungssteuer. Auf Dividenden, die einen grossen Anteil der Eingänge ausmachen, bleibt die Verrechnungssteuer bestehen. Die Verrechnungssteuer bleibt somit eine wichtige Einnahmequelle.
Finanzielle Folgen
Der Bundesrat rechnet damit, dass viele Unternehmen Geld wieder in der Schweiz aufnehmen, sobald die Massnahmen in Kraft sind. Dadurch werden Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulse ausgelöst. Deshalb könnte sich die Reform im günstigsten Fall bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Für die Kantone und Gemeinden dürfte die Reform zügig zu Mehreinnahmen führen.
Zu Beginn werden die Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer und Umsatzabgabe auf einen je zweistelligen Millionenbetrag geschätzt. Diese Mindereinnahmen fallen fast vollständig beim Bund an. In den Folgejahren nehmen die Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer zu, weil immer mehr auslaufende Obligationen durch neue, verrechnungssteuerfreie Obligationen abgelöst werden. Bei konstanten wirtschaftlichen Bedingungen und tiefen Zinsen betragen die langfristigen jährlichen Mindereinnahmen der schätzbaren Massnahmen 215 bis 275 Mio. Franken. Steigt das Zinsniveau weiter an, steigen auch die Mindereinnahmen aus der Reform. Gleichzeitig dürften dann aber auch die Einsparungen dank der Reform beim Staat höher ausfallen.
Diese Mindereinnahmen sind aber mit Blick auf die Wachstumschancen und das zusätzliche Steuereinnahmenpotenzial zu relativieren, da die Anreize, wieder vermehrt Emissionen aus der Schweiz heraus zu tätigen, schon ab dem Reformjahr wirken.
Medienkontakt:
Kommunikation
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Tel. +41 58 462 60 33
info@gs-efd.admin.ch
Über Eidgenössisches Finanzdepartement EFD:
Von der Informatik über das Personalwesen bis hin zur Infrastruktur und Logistik erbringt das EFD darüber hinaus Dienstleistungen für die ganze Bundesverwaltung.
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.