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HEV - Rechtskommission erteilt eigentümerfeindlichen Vorstössen eine Absage

 


22.08.2022, Zürich (ots) - Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) hat anlässlich ihrer Sitzung vom 18./19. August 2022 verschiedene Vorstösse zur Beschneidung der Eigentümerrechte verworfen. Der HEV Schweiz begrüsst die Ablehnung der Vorstösse durch die Mehrheit der Kommission und wird sich dafür einsetzen, dass der Nationalrat ebenfalls gegen die eigentümerfeindlichen Ansinnen ausspricht.

Kein Zwang zu einseitigen Mietvertragsänderungen und weiteren formalen Stolpersteinen.

Die Mehrheit der Kommission entschied sich folgerichtig gegen einen Zwang für Vermieter, den Ehegatte oder eingetragener Partner eines Mieters in den bestehenden Mietvertrag aufnehmen zu müssen. Ein Vermieter könnte damit insbesondere auch die Zahlungsfähigkeit des aufgezwungenen neuen Mieters nicht mehr überprüfen, womit seine Rechtsposition angesichts beachtlicher Mietzinsausfallrisiken schwerwiegend beeinträchtigt wäre. Zudem sind Ehegatten und eingetragene Partner durch die geltenden mietrechtlichen Bestimmungen bereits ausreichend geschützt. Es besteht somit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Ein weiterer Vorstoss forderte die Einführung von zusätzlichen Formularpflichten und einen massiven Ausbau von Formerfordernissen für Vermieter von Wohnräumen. Zudem sollten Mieter ein-seitige "Umgestaltungsrechte" eines vereinbarten Mietvertrags erhalten. Schon heute muss ein Vermieter im Mietrecht diverse Formalien beachten. Weitere Formhürden und formale Stolper-steine für Vermieter sind nicht angebracht. Auch die Kommission ist der Ansicht, dass eine missbräuchliche Verwendung von befristeten Mietverträgen von Gerichten nicht gestützt wird und eine Anpassung des Rechts daher nicht notwendig ist.

Der HEV Schweiz ist erfreut, dass sich die Mehrheit der Kommission dafür ausgesprochen hat, diesen Ansinnen keine Folge zu geben.

Sinnvolle Fristenregelungen sollen nicht eingeschränkt werden

Zwei weitere Vorstösse fordern, dass in gewissen mietrechtlichen Streitigkeiten entgegen dem Willen des Gesetzgebers ein Fristenstillstand während gewissen Zeiten gilt und dass bei Kündigungen zukünftig eine andere Berechnung der Frist ab Zustellung eingeführt werden soll, was zu Verfahrensverzögerungen führen wird. Beide Vorstösse zielen darauf ab, dass die Position von Mietern ohne Grund erheblich gestärkt und die Interessen des Vermieters weniger gewichtet und eingeschränkt werden. Die Mehrheit der Kommission hat daher folgerichtig beschlossen, auch diesen Vorstössen eine klare Absage zu erteilen und sie dem Nationalrat zur Ablehnung empfohlen.

Pressekontakt:

HEV Schweiz

Markus Meier, Direktor HEV Schweiz

Tel.: +41/44/254 90 20

Mobile: +41/79/602 42 47

E-Mail: info@hev-schweiz.ch


Über HEV Hauseigentümerverband Schweiz:
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Quellen:
  HELP.ch

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