Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen Schweiz-EU |
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07.11.2022, Bern - Am 4. November 2022 tagte der Gemischte Ausschuss zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) in Zürich. Die Schweiz und die EU tauschten sich über das Funktionieren des Freihandelsabkommens und aktuelle handelspolitische Entwicklungen aus.
Weiter tauschten sich beide Seiten über aktuelle Entwicklungen in ihrer jeweiligen Handelspolitik aus. Sie stellten fest, dass die Thematik der resilienten Lieferketten in der Handelspolitik angesichts der Pandemie und des Kriegs in der Ukraine zunehmend an Bedeutung gewinnt. Des Weiteren sprachen die beiden Parteien über das Thema Nachhaltigkeit in den Handelsbeziehungen. Die EU hat im Rahmen des Europäischen Grünen Deals eine Reihe von Initiativen lanciert, die Folgen für die Schweizer Wirtschaftsakteure haben werden (wie etwa das CO2-Grenzausgleichssystem). Angesichts der starken Integration der Produktionsketten zwischen der Schweiz und der EU betonte die Schweiz, wie wichtig offene Märkte und die Vermeidung neuer Handelshemmnisse sind.
Die beiden Parteien tauschten sich über das allgemeine Funktionieren des Abkommens sowie eine allfällige künftige Modernisierung aus. Thematisiert wurden auch die Arbeiten der Schweiz und der EU im Bereich der Nutzung von Freihandelsabkommen sowie ihre enge Zusammenarbeit im Zollwesen.
Das Treffen des Gemischten Ausschusses fand unter dem Vorsitz der Schweiz statt. Leiter der Schweizer Delegation war Botschafter Thomas A. Zimmermann, Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge im SECO. Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen ist für den Herbst 2023 turnusgemäss unter dem Vorsitz der EU geplant.
Ein Abkommen von grosser Bedeutung Die beiden Delegationen betonten, wie wichtig dieses vor 50 Jahren unterzeichnete Freihandelsabkommen ist. Das Handelsvolumen zwischen der Schweiz und der EU betrug 2021 rund 266 Milliarden Schweizerfranken, was ein Plus von 7 Prozent gegenüber 2019 und von 16 Prozent gegenüber 2020 bedeutet. Das Freihandelsabkommen wurde 1972 abgeschlossen und seither durch eine Reihe bilateraler Abkommen ergänzt, die den Marktzugang regeln. Es bildet die Grundlage für die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU. So garantiert es etwa einen zollfreien Handel mit Industrieerzeugnissen und erleichtert den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Der Gemischte Ausschuss verwaltet das Abkommen und überwacht dessen Umsetzung.
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Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.
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