Asiatischer Laubholzbockkäfer: Neuer Befall in der Schweiz entdeckt

 


21.11.2022, Bern - In der Schweiz gibt es einen neuen, grossen Befall mit dem gefährlichen Asiatischen Laubholzbockkäfer. Er wurde in der Luzerner Gemeinde Zell entdeckt. Weil dieser Käfer grossen Schaden an Bäumen und Wäldern anrichten kann, ist er melde- und bekämpfungspflichtig.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis) (ALB) ist ein invasiver, besonders gefährlicher Schadorganismus aus Asien. Er bedroht vor allem den Wald. Für Menschen und Tiere ist der Käfer ungefährlich. Der ohne Fühler 2,5 bis 3,5 cm lange, schwarze Käfer mit hellen Flecken befällt Sträucher und Laubbäume wie zum Beispiel Ahorn, Birken, Rosskastanien oder Weiden. Der ALB kann befallene Laubbäume und Sträucher binnen weniger Jahre zum Absterben bringen und hohe ökologische und wirtschaftliche Schäden anrichten.

Werden ALB oder Spuren von ALB entdeckt, muss er gemäss Pflanzengesundheitsverordnung gemeldet und vom Kanton bekämpft werden, bis er getilgt ist. Darum muss der Kanton in Absprache mit dem von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und Landwirtschaft (BLW) geführten Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) Massnahmen zur Bekämpfung und Überwachung des Gebiets treffen. Dabei müssen auch symptomfreie Wirtspflanzen im Umkreis von 100 Metern der befallenen Laubgehölze gefällt werden. Die Massnahmen gelten während mindestens vier Jahren. Bei der Bekämpfung wie auch bei der Überwachung des Gebietes kommen speziell ausgebildete Spürhunde und Baumkletterer zum Einsatz.

In der Gemeinde Zell (LU) wurden im August Bäume entdeckt, die der Asiatische Laubholzbockkäfer befallen hatte. Im Zuge der Bekämpfung hat der Kanton bisher rund 180 Bäume gefällt: 75 hatte der ALB nachweislich befallen, die restlichen Bäume mussten vorsorglich gefällt werden. Das Holz wurde gehäckselt und anschliessend in einer Anlage zur Energiegewinnung verbrannt. Auch ein Schutzwald ist betroffen. Die Bäume werden im Umkreis von rund zwei Kilometern während der nächsten vier Jahre regelmässig auf Befallsfreiheit kontrolliert. Erste Untersuchungen zeigen, dass der Erstbefall mindestens sechs Jahre zurückliegt.


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