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Movetia soll öffentlich-rechtliche Anstalt werden

 


16.12.2022, Bern, 16.12.2022 - Die nationale Agentur Movetia setzt nationale und internationale Fördermassnahmen von Bund und Kantonen für Austausch und Mobilität in der Bildung um. Um den Anforderungen der Corporate Governance besser zu entsprechen, soll Movetia in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum neuen Movetiagesetz am 16. Dezember 2022 eröffnet.

Die Förderung von Austausch und Mobilität in der Bildung ist eine wichtige gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Um die entsprechenden Umsetzungs- und Koordinationsaufgaben wahrzunehmen, haben sie 2017 die nationale Agentur Movetia gegründet. Sie fördert den Austausch und die Mobilität in allen Bereichen und auf allen Bildungsstufen: schulisch und ausserschulisch, von der obligatorischen Schule über Berufsbildung und Gymnasien sowie die Hochschulen bis zur Erwachsenenbildung und zum Austausch von Lehrpersonen, und dies sowohl national, zwischen den Sprachregionen, wie auch international in und ausserhalb Europas. Der Bund stellt die erforderlichen finanziellen Mittel grösstenteils im Rahmen der vierjährlichen Botschaften zur Förderung der Kultur beziehungsweise der Bildung, Forschung und Innovation (BFI) bereit.

Die bis anhin privatrechtlich organisierte Einrichtung hat sich grundsätzlich bewährt. Um die Corporate- Governance-Grundsätze des Bundes jedoch besser zu berücksichtigen, müssen die Rechtsform und die Steuerungsstruktur von Movetia angepasst werden. Gleichzeitig soll die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der strategischen Steuerung der nationalen Agentur fortgeführt werden.

Der Bundesrat will die nationale Agentur deshalb in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführen. Als dezentrale Verwaltungseinheit soll sie zukünftig der direkten Aufsicht durch den Bundesrat und der Oberaufsicht des Parlaments unterstehen. Die Kantone sollen über die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK weiterhin an der strategischen Steuerung mitwirken.

Die Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt erfordert den Erlass eines entsprechenden Bundesgesetzes. Der Bund hat den Entwurf zusammen mit der EDK erarbeitet. Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat dazu die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis 16. April 2023.


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