Wohnen: Nur leichte Verhaltensänderungen während der Corona-Pandemie |
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23.12.2022, Bern - Das Wohn- und Umzugsverhalten hat sich in der Schweiz während der Corona-Pandemie nur leicht verändert. Eine Präferenz für weniger dicht besiedelte Ge-biete war festzustellen, der Effekt fiel allerdings bescheiden aus. Dies zeigt die Publikation «Wohnpräferenzen im Zuge der Corona-Pandemie».
Beim Umzugsverhalten zeigte sich nur eine leichte Tendenz in Richtung weniger dicht besiedelter Gebiete. Rund 4000 Personen mehr als in den Vorjahren zogen in eine entsprechende Gemeinde, was aber nur einem halben Prozent aller Umziehenden in der Schweiz entspricht. Vorwiegend mobile, gutverdienende Einzelpersonen, Paare, Haushalte im Besitz von Wohneigentum sowie Führungskräfte zogen vermehrt von dicht besiedelten in weniger dicht besiedelte Gemeinden.
Der Wunsch nach mehr Wohnfläche
Einen Einfluss auf das nur geringfügig veränderte Umzugsverhalten hatte zweifelsohne die begrenzte Verfügbarkeit von Wohnraum. Die Nachfrage nach mehr Wohnfläche und nach Einfamilienhäusern stieg markant an. Die gilt sowohl für Häuser im Eigentum als auch zur Miete. Dies hatte auch Einfluss auf die Preisentwicklung.
Vermehrte Wochenaufenthalte als zusätzliche Ausweichflächen waren während der Pandemie nicht zu beobachten. Die Wochenaufhalte haben tendenziell sogar abgenommen. Eine mögliche Begründung liegt im vermehrten Homeoffice, eine andere in Bildungseinrichtungen wie Universitäten, die geschlossen waren. Bei Zweitwohnungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese während der Pandemie intensiver genutzt worden sind. Zudem ist die Anzahl Zweitwohnungen zwischen Ende 2019 und Ende 2021 leicht gesunken. Das könnte auf eine gestiegene Nutzung von Zweitwohnungen als Erstwohnsitz hindeuten. Das vorhandene Datenmaterial lässt jedoch keine definitive Aussage zu.
Der Monitor Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt
Das Sonderthema «Wohnpräferenzen im Zuge der Corona-Pandemie» gehört zum Monitor «Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt 2021», der im Juli 2022 erschienen ist. Der Monitor wird seit 2009 von der Arbeitsgemeinschaft Meta-Sys AG / ZHAW im Auftrag des BWO erstellt und erscheint jährlich. Zusätzlich wird jedes Jahr ein Sonderthema behandelt.
Medienkontakt:
Medien und Kommunikation BWO
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Über Bundesamt für Wohnungswesen BWO:
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ist die für den Vollzug der Wohnungspolitik des Bundes zuständige Fachbehörde. Es ist für die Umsetzung der Bundesgesetze verantwortlich, die das Parlament zur Erfüllung der wohnungspolitischen Verfassungsaufträge verabschiedet hat:
- Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz WFG) vom 21. März 2003 - Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 - Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten vom 20. März 1970 (WS) - Obligationenrecht (Miete) vom 15. Dezember 1989 - Bundesgesetz vom 23. Juni 1995 über Rahmenmietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung
Das BWO betreut zudem die Hypothekardarlehen, die gestützt auf den Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1947 den Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals gewährt worden waren.
Das Amt vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen, die sich mit Fragen des Wohnungswesens beschäftigen, namentlich im „Committee on Housing and Land Management“ der Europäischen Kommission für Wirtschaftsfragen der UNO (ECE).
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