Das neue Gesetz über Vorläuferstoffe für Explosivstoffe tritt in Kraft |
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06.01.2023, Bern - Ab dem 1. Januar 2023 wird der Erwerb durch Privatpersonen von Substanzen, die zur Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden können, geregelt. Auf dem Schweizer Markt sind rund 100 Produkte, die solche Substanzen enthalten, von der Regulierung betroffen. Je nach Substanz und Konzentration ist für den Erwerb dieser Produkte künftig eine Bewilligung erforderlich, die von fedpol ausgestellt wird. Diese Bewilligung ist in der Regel drei Jahre lang gültig.
Das neue Gesetz regelt die folgenden Punkte:
Erwerb, Besitz, Weitergabe, Verkauf, Ein- und Ausfuhr von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe durch private Nutzer
Die Bereitstellung von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe auf dem Markt
Die Herstellung von Explosivstoffen durch private Nutzer
Kundenportal
Anträge für Bewilligungen können über das Kundenportal von fedpol eingereicht werden, das auf der Website www.fedpol.admin.ch abrufbar ist. Über dieses Portal können auch Fachgeschäfte, die diese Produkte verkaufen, wie Apotheken oder Drogerien, die Bewilligungen überprüfen.
Katastrophen vermeiden
Das Inkrafttreten des Gesetzes über Vorläuferstoffe für Explosivstoffe und der entsprechenden Verordnung am 1. Januar 2023 bedeutet für die Schweiz einen Gewinn an Sicherheit und entspricht den Zielen der Strategie zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität. Privatpersonen und das Personal der betroffenen Branchen können jederzeit verdächtige Transaktionen oder Aktivitäten telefonisch (+41 58 460 52 10) oder über das Meldeportal von fedpol melden.
Medienkontakt:
Kommunikation Bundesamt für Polizei (fedpol)
T +41 58 463 13 10
media@fedpol.admin.ch
Über Bundesamt für Polizei fedpol:
Vor diesem Hintergrund spielt fedpol als Polizei des Bundes eine zentrale Rolle. fedpol koordiniert, analysiert, ermittelt in komplexen Fällen von Schwerstkriminalität und stellt Infrastruktur zur Verfügung. fedpol befindet sich somit im Zentrum der schweizerischen Polizeiarbeit und ist Verbindungsglied zum Ausland.
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