Kulturgüter: Bund unterstützt Museen weiterhin bei der Herkunftsforschung |
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13.01.2023, Bern - Der Bund misst der Aufarbeitung der Thematik der NS-Raubkunst sowie der Kulturgüter aus kolonialem Kontext grosse Bedeutung bei. Deshalb unterstützt das Bundesamt für Kultur (BAK) in den Jahren 2023-2024 erneut 28 Museen mit Projektbeiträgen von gut 2 Millionen Franken bei der Provenienzforschung.
Von den neu unterstützten Projekten werden vier in Zusammenarbeit mit den Herkunftsgemeinschaften und -ländern der untersuchten Sammlungsobjekte durchgeführt. Bei zwei Projekten handelt es sich um Verbundprojekte, an welchen mehrere Museen in der Schweiz teilnehmen.
Im Bereich der NS-Raubkunst werden 14 Projekte mit einem Gesamtbeitrag von insgesamt rund 900’000 Franken unterstützt. Die geförderten Projekte umfassen die Provenienzforschung, die Erschliessung von Archiven sowie die Vermittlung und Kontextualisierung von Resultaten der Provenienzforschung.
Mit der Weiterführung der Finanzhilfen an die Provenienzforschung leistet der Bund einen wichtigen Beitrag zur Erforschung und Aufarbeitung von Sammlungen und Sammlungsgeschichten von Schweizer Museen. Dabei wurden im Rahmen der neuen Ausschreibungen auch die Förderschwerpunkte erweitert, um den aktuellen Entwicklungen in der Thematik des belasteten Kulturerbes Rechnung zu tragen. So werden etwa im Bereich der NS-Raubkunst neu auch die Abklärung des historischen Kontextes von Transaktionen (wie z. B. Verkaufsumstände, Marktsituationen) sowie die Vermittlung und Kontextualisierung der Resultate unterstützt.
Die Schlussberichte der Provenienzforschungsprojekte werden jeweils auf dem Internet publiziert. Sie sind über die Website des BAK zugänglich (www.bak.admin.ch/rk >
Provenienzforschung in der Schweiz).
Medienkontakt:
Daniel Menna
stv. Leiter Kommunikation BAK
058 469 69 50
daniel.menna@bak.admin.ch
Über Bundesamt für Kultur (BAK):
Es nimmt die im strengen Sinn staatlichen, das heisst bundeshoheitlichen, Aufgaben wahr, namentlich die Verbesserung der institutionellen Rahmenbedingungen, die Ausarbeitung von Erlassen im Kultursektor, die Prüfung der Kulturverträglichkeit von Erlassen in anderen Politikbereichen (Mehrwertsteuer, internationaler Freihandel, Berufsbildung, Sprachen usw.), sowie - in Koordination mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) - die Verhandlung von Abkommen im Kultursektor, die Vertretung der Schweiz in multilateralen Organisationen und die Pflege internationaler Beziehungen.
Seine Fördertätigkeiten umfassen die zwei Bereiche Kulturerbe (Heimatschutz und Denkmalpflege, Kulturgütertransfer, Museen und Sammlungen) und Kulturschaffen (Film, Preise und Auszeichnungen, Unterstützung kultureller Organisationen), darunter auch kulturelle Basisförderung (Sprach- und Verständigungspolitik, musikalische Bildung, Leseförderung, Fahrende, Schweizerschulen im Ausland).
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