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ComCom: Swisscom wird auch künftig die Grundversorgung im Fernmeldebereich sicherstellen

 


16.05.2023, Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat entschieden, Swisscom die Konzession für die Grundversorgung für den Zeitraum ab 2024 bis Ende 2031 zu erteilen. Damit ist sichergestellt, dass das vom Bundesrat erweiterte Leistungsangebot umgesetzt wird.

Die ComCom hat beschlossen, die Konzession für die landesweite Grundversorgung ab 2024 für eine Dauer von 8 Jahren erneut an Swisscom zu vergeben. Eine Interessenabklärung bei den grössten, für die Erbringung der Grundversorgung grundsätzlich geeigneten Anbieterinnen auf dem Schweizer Markt hat ergeben, dass einzig Swisscom an der Erbringung der Grundversorgung mit Fernmeldediensten interessiert ist. Eine Ausschreibung der Grundversorgungskonzession für den Zeitraum ab 2024 würde somit nicht unter Wettbewerbsbedingungen erfolgen. Für diesen Fall sieht das Fernmeldegesetz (Art. 14 FMG) vor, dass die ComCom eine Anbieterin zur Erbringung der Grundversorgung heranziehen kann.

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) verabschiedet, welche den Inhalt der Grundversorgung im Fernmeldebereich ab 2024 definiert (vgl. die Medienmitteilung "Schnelleres Internet in der Grundversorgung"). Ab diesem Zeitpunkt kann die Grundversorgungskundschaft grundsätzlich zwischen dem bisherigen Internetzugangsdienst mit einer Download- und Uploadgeschwindigkeit von 10 Mbit beziehungsweise 1 Mbit pro Sekunde und dem neuen Internetzugang mit 80 respektive 8 Mbit/s wählen.

Dabei gilt neu explizit das Subsidiaritätsprinzip. Wenn der Markt an einem Ort bereits eine gleichwertige Alternative bereitstellt, gilt die Grundversorgungpflicht an diesem Ort als erfüllt und die Konzessionärin muss kein Grundversorgungsangebot mit 80/8 Mbit/s bereitstellen. Die Umsetzung der Grundversorgung erfolgt technologieneutral. So kann die Grundversorgungskonzessionärin bei Bedarf auch mit mobilen oder satellitengestützten Lösungen Erschliessungen vornehmen.


Kontakt:
Sekretariat der ComCom
Tel. +41 58 463 52 90
comcom@comcom.admin.ch

Über Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom:
Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) ist seit 1998 als Konzessions- und Marktregulierungsorgan im Fernmeldebereich tätig. Gemäss das Fernmeldegesetz (FMG) vom 30. April 1997 besteht die Kommission aus sieben vom Bundesrat ernannten Mitgliedern, die unabhängige Sachverständige sind.

Als unabhängige Behörde unterliegt die Kommission in ihren Entscheiden keinen Weisungen von Bundesrat und Departement. Beim Vollzug des Fernmelderechtes kann die Kommission das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beiziehen und ihm Weisungen erteilen. Die Kommission kann einzelne ihrer Aufgaben ans BAKOM delegieren.

Die ComCom ist gemäss FMG verpflichtet, die Konzession für die Grundversorgung im Fernmeldebereich periodisch auszuschreiben und über einen Kriterienwettbewerb zu vergeben. Aufgabe des Bundesrates ist es, den Inhalt der Grundversorgung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen sowie dem Stand der Technik anzupassen.

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