Fedpol: Bundesrat setzt DNA-Gesetz in Kraft und ermöglicht zusätzliche Ermittlungsansätze |
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19.06.2023, Bern - Das revidierte DNA-Profil-Gesetz, das unter anderem den Einsatz der DNA-Phänotypisierung, den Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug und neue Löschbestimmungen regelt, tritt am 1. August 2023 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 beschlossen. Gleichzeitig treten die dafür notwendigen Verordnungsanpassungen in Kraft, die von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen ausgearbeitet wurden.
Neu wird auch der erweiterte Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug gesetzlich geregelt. Dabei wird geklärt, ob sich in der DNA-Profil-Datenbank (CODIS) Personenprofile befinden, deren DNA-Profil mit dem DNA-Spurenprofil eine Ähnlichkeit aufweist, die auf eine mögliche Verwandtschaftsbeziehung schliessen lässt. Für solche Suchen gilt derselbe Deliktskatalog wie bei der Phänotypisierung. Neu regelt das revidierte DNA-Profil-Gesetz auch, dass die Aufbewahrungsdauer der DNA-Personenprofile in der DNA-Datenbank im Urteil oder im Strafbefehl einmalig und definitiv festgelegt wird. Damit entfallen nachträgliche Anpassungen der Löschfristen, wie sie gemäss bisheriger Regelung häufig vorkamen.
Die DNA-Phänotypisierung und der Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug sind technisch und strafprozessual anspruchsvolle Neuerungen. Deshalb wurden nach Ablauf der Referendumsfrist im April 2022 die Grundlagen für das entsprechende Verordnungsrecht in einer vom Bundesamt für Polizei fedpol eingesetzten Arbeitsgruppe ausgearbeitet. Diese setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Strafverfolgungsbehörden und der DNA-Analyselabors. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten, die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz und die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin wurden Anfang 2023 zu den Verordnungsentwürfen konsultiert.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 die Inkraftsetzung der Gesetzesänderung vom 17. Dezember 2021 einschliesslich des Verordnungsrechts verabschiedet. Die Neuerungen treten am 1. August 2023 in Kraft.
Medienkontakt:
Bundesamt für Polizei fedpol
T +41 58 463 13 10
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Über Bundesamt für Polizei fedpol:
Vor diesem Hintergrund spielt fedpol als Polizei des Bundes eine zentrale Rolle. fedpol koordiniert, analysiert, ermittelt in komplexen Fällen von Schwerstkriminalität und stellt Infrastruktur zur Verfügung. fedpol befindet sich somit im Zentrum der schweizerischen Polizeiarbeit und ist Verbindungsglied zum Ausland.
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