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CS/UBS: Sämtliche Garantien des Bundes beendet

 


11.08.2023, Bern - Die UBS hat den Vertrag über die Verlustübernahmegarantie des Bundes über 9 Milliarden Franken sowie den Vertrag mit der SNB über die staatlich garantierten Liquiditätshilfe-Darlehen von maximal 100 Milliarden Franken definitiv beendet. Diese zur Wahrung der Finanzstabilität notrechtlich geschaffenen Massnahmen fallen damit weg, und der Bund und die Steuerzahlenden tragen aus diesen Garantien auch keine Risiken mehr. Der Bund erzielt zudem aus den Garantien Einnahmen in der Höhe von rund 200 Millionen Franken.

Im März 2023 befand sich die Credit Suisse in einer akuten Vertrauenskrise. Der Bundesrat, die SNB und die FINMA mussten deshalb Mitte März sehr kurzfristig intervenieren, um die Schweizerische Volkswirtschaft zu schützen und Schäden abzuwenden. Am 19. März 2023 verabschiedete der Bundesrat ein Massnahmenpaket, das die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ermöglichte. Dank der raschen Übernahme durch die UBS und den staatlichen Begleitmassnahmen konnte das Finanzsystem nachhaltig stabilisiert werden. Zum Massnahmenpaket gehörten unter anderem eine Verlustübernahmegarantie des Bundes an die UBS im Umfang von 9 Milliarden Franken sowie eine Garantie im Umfang von 100 Milliarden Franken an die SNB zur Absicherung von Liquiditätshilfedarlehen zuhanden der Credit Suisse.

Die UBS kommunizierte heute, dass sie ab sofort ersatzlos auf die Verlustgarantie des Bundes verzichtet. Gleichzeitig wurde auch die Vereinbarung zwischen der Credit Suisse und der SNB über die Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie des Bundes ersatzlos aufgehoben. Die Beendigung der Verlustgarantie und der Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie des Bundes sind endgültig. Damit wird auch das Notrecht für die beiden Garantien gegenstandslos.

Der Bund musste aus diesen Garantieverhältnissen keine Verluste übernehmen. Mit der Beendigung dieser Garantien entfallen für den Bund und die Steuerzahlenden auch die damit verbundenen finanziellen Risiken. Insgesamt hat der Bund aus der Verlustgarantie und den Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie rund 200 Millionen Franken eingenommen.

Zur weiteren Förderung der Finanzstabilität beabsichtigt der Bundesrat weiterhin, dem Parlament eine Vorlage zur Einführung eines Public Liquidity Backstop (PLB) im ordentlichen Recht zu unterbreiten. Parallel dazu laufen auch die Arbeiten an der Gesamtevaluation des «Too big to fail»-Regelwerks weiter.


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