Zoll-Digitalisierung: Schweiz und Österreich vereinbaren gemeinsamen Grundzollprozess |
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21.08.2023, Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und das Zollamt Österreich haben am 18. August 2023 in Bern eine Verwaltungsvereinbarung zur Förderung und Abstimmung ihrer jeweiligen Digitalisierungsvorhaben unterzeichnet. Sie haben sich dabei auf einen gemeinsamen digitalbasierten Grundzollprozess auf beiden Seiten der Grenze geeinigt. Die Umsetzungsmassnahmen sollen bis Ende 2027 abgeschlossen sein.
Die internationale Koordination ist ein zentraler Aspekt des Transformations- und Digitalisierungsprogramms DaziT des BAZG. Dementsprechend pflegt das BAZG einen engen Austausch mit den Zollbehörden aller Nachbarstaaten sowie mit internationalen Zollorganisationen (Weltzollorganisation und auf EU-Ebene die Generaldirektion Steuern und Zollunion [TAXUD]). Die bilateral zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten vereinbarten Digitalisierungsschritte sollen mittelfristig in einer gesamteuropäischen Lösung münden (Projekt BorderTicket).
Passar: Direkte internationale Durchfuhr zu 100 Prozent umgestellt In der Schweiz bildet das am 1. Juni 2023 eingeführte neue Warenverkehrssystem «Passar» ein Schlüsselelement zur Vereinfachung und Digitalisierung der Zollabwicklung. Die direkten internationalen Durchfuhren von Waren (Ausland >
Schweiz >
Ausland) werden bereits vollständig über Passar abgewickelt. Dies entspricht etwa 2 500-3 000 Warenanmeldungen am Tag. Weitere Geschäftsfälle sind aktuell Gegenstand von Pilotprojekten. Die Unternehmen werden sämtliche Zollprozesse bis Mitte 2025 schrittweise auf Passar umstellen, gemäss eines zwischen dem BAZG und der Wirtschaft vereinbarten Zeitplanes.
Medienkontakt:
Mediendienst Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Tel. +41 58 462 67 43
medien@bazg.admin.ch
Über Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG:
Gleichzeitig kontrollieren wir aber auch, ob dabei die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.
Ausserdem erheben wir eine Reihe von Verbrauchssteuern wie Mehrwert-, Mineralöl- oder Tabaksteuer. Darüber hinaus sind wir für die Kontrolle von Edelmetallen, die Herausgabe der Autobahnvignette, die Erhebung der LSVA und für weitere Aufgaben zuständig.
Das Grenzwachtkorps (GWK) ist der uniformierte und bewaffnete Teil der EZV. Als grösstes nationales ziviles Sicherheitsorgan der Schweiz nimmt das GWK neben den Zolldienstleistungen und der Zollpolizei (Schmuggelbekämpfung) eine vielfältige Palette von Aufgaben wahr. Dazu zählen u. a.: Personen-, Fahrzeug- und Sachfahndung, Bekämpfung von Betäubungsmittelschmuggel und Dokumentenfälschungen, fremdenpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Aufgaben.
Quelle: BAZG
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