Internationaler Austausch von Strafregisterauszügen würde Sicherheit erhöhen |
Tweet |
24.08.2023, Der Austausch von Informationen aus dem Strafregister zwischen den EU-Staaten und der Schweiz würde die Sicherheit erhöhen und zu einem effizienten Informationsaustausch beitragen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er an seiner Sitzung vom 23. August 2023 gutgeheissen hat. Aus diesem Grund befürwortet er die Aufnahme von Gesprächen mit der EU im Hinblick auf den Beitritt der Schweiz zum European Criminal Records Information System (ECRIS).
Im Postulatsbericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der Austausch von Informationen aus den nationalen Strafregistern zwischen der Schweiz und den EU-Staaten die Sicherheit erhöhen würde. Ein direkter Austausch von Strafregisterinformationen würde die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden und von Gerichten sowohl bei der Verhinderung als auch bei der Aufklärung von Straftaten verbessern. Heute werden entsprechende Informationen ausschliesslich über den Postweg geteilt, was oft zu zeitlichen Verzögerungen führt.
Keine systematische Verwendung ausserhalb von Strafverfahren Die Informationen, welche die Staaten via ECRIS austauschen, könnten auch ausserhalb von Strafverfahren eingesetzt werden, beispielsweise im Bereich der Migration oder der Polizei. Jedes Land regelt diese Möglichkeit jeweils im eigenen nationalen Recht. Der Bundesrat hält jedoch fest, dass in der Schweiz keine gesetzliche Grundlage besteht, welche einen systematischen Austausch von Informationen aus ECRIS ausserhalb des Strafrechts erlaubt. Da ein systematisches Abfragen von Strafregisterauszügen bei Staatsangehörigen aus der EU gegen das Freizügigkeitsabkommen (FZA) verstossen würde, lehnt der Bundesrat die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage klar ab.
Hintergrund der Abklärungen sind zwei von den zuständigen Parlamentskommissionen angenommene Standesinitiativen des Kantons Tessin. Diese verlangen, dass im Herkunftsland systematisch Informationen über allfällige Vorstrafen eingeholt werden dürfen, wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz beantragen.
Medienkontakt:
Julia Volken, Bundesamt für Justiz
T +41 58 462 43 39
julia.volken@bj.admin.ch
Über Bundesamt für Justiz:
Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.