Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen |
Tweet |
19.09.2023, Bern - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 die Botschaft zu zwei Änderungen des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG) und einer Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) verabschiedet. Diese Änderungen sollen die finanzielle Situation und die Investitionsfähigkeit der SBB stärken sowie die Finanzierungsinstrumente des Bundes klären. Sie tragen zudem dazu bei, die Liquidität des Bahninfrastrukturfonds (BIF) und folglich den Infrastrukturausbau sicherzustellen. neben frühen Arbeiten und unveröffentlichten Texten auch Entwürfe und Rechercheunterlagen sowie Reden und Dokumente zu seiner vielfältigen Kulturarbeit.
Drei Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung der SBB Die angestrebte finanzielle Stabilisierung der SBB stiess bei den Vernehmlassungsteilnehmenden auf breiten Zuspruch und die im Vorentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wurden vom Grossteil unterstützt. Der Bundesrat unterbreitet in seiner Botschaft drei Massnahmen, die Änderungen am SBBG und am SVAG erfordern:
Finanzierung der SBB unter Einhaltung der Schuldenbremse: Der Bund gewährt der SBB seit 2004 rückzahlbare Tresoreriedarlehen zur Deckung ihres Investitionsbedarfs. Diese Darlehen werden von der Schuldenbremse nicht erfasst. Durch die Refinanzierung und die sukzessive Zunahme der Darlehen zur Finanzierung der im Verkehrsbereich notwendigen Investitionen ist die Bruttoverschuldung des Bundes jedoch um knapp 6 Milliarden Franken angestiegen. Mit der Änderung des SBBG wird das Risiko einer Umgehung der Schuldenbremse beseitigt. Ab einem bestimmten Verschuldungsniveau kann die SBB keine Tresoreriedarlehen mehr beanspruchen, stattdessen muss der Bundesrat bei der Bundesversammlung Kredite im Rahmen des Bundeshaushalts beantragen. Dies sollte Schätzungen zufolge jedoch nicht vor Ende dieses Jahrzehnts nötig sein.
Schuldenabbau durch einen einmaligen Kapitalzuschuss: Zur Umsetzung der Motion 22.3008 «Unterstützung der Durchführung der SBB-Investitionen und einer langfristigen Vision in Covid-19- Zeiten» schlägt der Bundesrat einen Kapitalzuschuss von 1,15 Milliarden Franken vor, dessen Höhe sich an den zwischen 2020 und 2022 erlittenen Verlusten im Fernverkehr bemisst. Dadurch reduzieren sich die Schulden der SBB und verbessert sich deren Investitionsfähigkeit. Für den einmaligen Kapitalzuschuss bedarf es einer Gesetzesänderung.
Sicherstellung der Liquidität und Reserven des BIF: Der Bundesrat möchte die Liquidität des BIF gewährleisten und damit die Finanzierung der geplanten Bahninfrastrukturprojekte sicherstellen. Er schlägt vor, den Maximalanteil von zwei Dritteln des Reinertrages der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den BIF einzulegen, solange dessen Reserven nicht ausreichend hoch sind. Dadurch sollte auch ein höherer Finanzbedarf des BIF im Falle einer von der SBB beim Bundesamt für Verkehr beantragten Senkung des Trassenpreises für den Fernverkehr kompensiert werden können. Der Entwurf sieht dementsprechend vor, dass der Maximalanteil des Bundes in den BIF einfliesst, wenn dessen Reserven nicht mindestens 300 Millionen Franken betragen.
Medienkontakt:
Michael Girod, Kommunikation,
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. +41 58 465 41 41
kommunikation@efv.admin.ch
Über Eidg. Finanzverwaltung EFV:
Sie stellt die ständige Zahlungsbereitschaft des Bundes sicher und ist für die Mittelbeschaffung und Anlagen am Geld- und Kapitalmarkt verantwortlich.
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.