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EKR - Tangram 47: Koloniales Erbe in der Schweiz - eine Einordnung

 


24.10.2023, Bern - Die Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) veröffentlicht die neuste Nummer der Zeitschrift Tangram. Die 47. Ausgabe befasst sich mit dem kolonialen Erbe der Schweiz, einem sensiblen, aber wichtigen Thema, will man heute bestimmte Aspekte im Zusammenhang mit Rassismus und rassistischer Diskriminierung in unserem Land verstehen.

Zwar besass die Schweiz nie eigene Kolonien, am kolonialen Unternehmen war sie dennoch kommerziell, ideologisch, intellektuell und auch religiös wesentlich beteiligt. Dadurch legitimierte sie stillschweigend ein Herrschaftssystem, das die Wahrnehmung von Rassismus und die Reproduktion von Ungleichheiten nachhaltig geprägt hat. Wollen wir aktuelle Erscheinungsformen von rassistischer Diskriminierung in der Schweiz besser verstehen, müssen wir uns mit unserem kolonialen Erbe auseinanderzusetzen. Diese Ausgabe von Tangram beleuchtet die neuesten Forschungen in diesem Bereich.

Tangram geht die komplexe Problematik mit unterschiedlichen Ansätzen aus verschiedenen Blickwinkeln an. Ziel ist es, bestimmte Überlegungen und Forschungsarbeiten bekannter zu machen und auf Lücken hinzuweisen, die in der Wissenschaft, im Unterricht und in unserem allgemeinen Geschichtsverständnis noch zu schliessen sind. Ein legitimes Vorgehen, trägt doch auch die Schweiz als Staat Verantwortung: Die Eidgenossenschaft hat vom Kolonialismus profitiert, wie mehrere Artikel in dieser Nummer zeigen.

Es geht in dieser Publikation nicht um Schuldzuweisung. Vielmehr versteht sie sich als Anregung, historische Zusammenhänge zu kennen und zu verstehen. Sie will die öffentliche Debatte bereichern und zu einem konstruktiven, gelassenen Austausch beitragen. Im Umgang mit diesem komplexen Thema stellt diese Sammlung wissenschaftlicher Artikel zwar einen wichtigen Schritt dar, sie erhebt aber keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Zahlreiche Analysen und Forschungen sind angestossen. Doch im Bereich Aufklärung und Bewusstseinsbildung bleibt noch viel zu tun.


Medienkontakt:

Martine Brunschwig Graf
Präsidentin EKR
079 507 38 00
martine@brunschwiggraf.ch

Alma Wiecken
Geschäftsführerin der EKR
058 464 12 93
ekr-cfr@gs-edi.admin.ch

Über Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR:
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR ist eine ausserparlamentarische, unabhängige Kommission. Sie wurde vom Bundesrat 1995 nach der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung RDK und der Annahme der Rassismusstrafnorm Art. 261bis des Strafgesetzbuches eingesetzt.

Die EKR besteht aus 15 ausgewiesenen Expertinnen und Experten zu Fragen des Rassismus sowie einem dem Generalsekretariat des Innendepartements angegliederten Sekretariat.

Laut Mandat des Bundesrats vom 23. August 1995 „befasst sich die EKR mit Rassendiskriminierung, fördert eine bessere Verständigung zwischen Personen unterschiedlicher Rasse, Hautfarbe, nationaler und ethnischer Herkunft, Religion, bekämpft jegliche Form von direkter und indirekter Rassendiskriminierung und schenkt einer wirksamen Prävention besondere Beachtung“.

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