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Bundesrat lässt Ausrichtung der Pflichtlagerhaltung breit abgestützt abklären

 


15.12.2023, Bern - Der Bundesrat hat sich am 15. Dezember 2023 mit dem Thema der Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in Krisenzeiten befasst. Er nahm entsprechende Berichte dazu zur Kenntnis. Wegen teils breitem Widerstand gegen Anpassungen bei den Ernährungspflichtlagern lässt der Bundesrat nun bis Ende 2024 eingehender prüfen, was es braucht, um gut gegen Krisen gerüstet zu sein.

Die Pflichtlagerhaltung ist einer der Grundpfeiler der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL). Diese strategischen Reserven in den Bereichen Ernährung, Energie, Heilmittel und Industrie kommen dann stützend zum Einsatz, wenn die Wirtschaft in Mangellagen die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern nicht mehr alleine sicherstellen kann.

Die WL überprüft regelmässig die Strategie der Pflichtlagerhaltung. In der Vergangenheit geschah diese Arbeit nach Bereichen. Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie, dem russischen Krieg gegen die Ukraine, der drohenden Energiemangellage und den laufenden Arbeiten der Reform der WL zeigen die Notwendigkeit, diese Überprüfungsarbeit ganzheitlicher zu verfolgen.

Diesem Ansatz folgend nahm der Bundesrat nun ein Berichtspaket zur Pflichtlagerhaltung zur Kenntnis und verlangt ein koordiniertes Vorgehen. Allfällige Anpassungen in der Vorratshaltung sollen breiter abgestützt werden, mit Einbezug der direkt betroffenen Wirtschaftssektoren. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht nicht.

Widerstand gegen Änderungsvorschläge

Zwei vorgeschlagene Verordnungsänderungen zu den Ernährungs-Pflichtlagern stiessen in ihren Vernehmlassungen auf Widerstand. Vorschläge zu umfassenden Änderungen der Pflichtlagerhaltung für Nahrungs- und Futtermittel kamen 2023 in die Vernehmlassung. Dort gab es zum Teil grosse Vorbehalte, etwa gegen die Grundannahme eines zwölfmonatigen Importstopps, gegen Änderungen im Getreide- Pflichtlagersortiment wie auch gegen die Finanzierung.

Die zweite Vernehmlassung hatte 2019 vorgeschlagen, die Pflichtlagerhaltung von Kaffee aufzuheben und bei der Pflichtlagerhaltung von Reis die Konformität mit GATT/WTO- und Freihandelsabkommen herzustellen. Die Auswertung der Rückmeldungen ergab, dass Kaffee aus psychologischen und auch wirtschaftlichen Gründen im Sortiment der Vorratshaltung bleiben soll. Die Wiederherstellung der Gleichbehandlung von inländischen Reisproduzenten und Reisimporteuren wurde aufgeschoben. Sie wird nun in der anstehenden Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) berücksichtigt.

Prüfaufträge des Bundesrats

Die Arbeiten an der künftigen Vorratshaltung können sich auch auf die Ergebnisse eines Prüfberichts stützen. Mehr als 230 Fachpersonen wurden zur Liste der als lebenswichtig eingestuften Güter befragt. Aus den Antworten leitet der Bundesrat jetzt mehrere Prüfaufträge ab, deren Resultate bis Ende 2024 vorliegen sollen:

Braucht es zusätzliche Instrumente, um die nationalen und internationalen Lieferketten kritischer Güter und Dienstleistungen zu überwachen? Sollen Güter der Vorratshaltung hinzugefügt werden, welche komplementär zu den bestehenden Pflichtlagergütern stehen? Kann die Milizorganisation der WL den Bund in schweren Mangellagen bei Beschaffungsaufträgen unterstützen? Der Prüfbericht stellte auch einen Ländervergleich an für die Bereiche Energie und Ernährung. Es zeigte sich, dass die sechs verglichenen Länder vor den gleichen Herausforderungen stehen und keines alle meistert.

In den Vergleichsländern Frankreich, Deutschland, Österreich, Norwegen und Finnland ist die Pflichtlagerhaltung nirgends so umfassend ausgestattet wie in der Schweiz. Auch bei der Kooperation mit privatwirtschaftlichen Unternehmen wird die Schweiz als vorbildlich gewertet. Die Krisenvorsorge soll auch künftig ständig überprüft und wenn nötig weiterentwickelt werden, auch im internationalen Austausch.


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