Revision der Tierschutzverordnung: Ein Anfang ist getan - viel Handlungsbedarf bleibt bestehen

 


07.02.2024, Die in die Revision geschickten Änderungen im Bereich Tierschutz werden vom Schweizer Tierschutz STS mehrheitlich begrüsst. Einige der Anliegen und Forderungen, die der STS schon lange auf seiner Agenda hatte, werden nun angegangen und dann hoffentlich auch in die neuen Verordnungen aufgenommen. Bei anderen besteht nach wie vor grosser Handlungsbedarf, weshalb der STS eine zeitnahe Totalrevision der entsprechenden Verordnungen fordert.

Aus Sicht des Schweizer Tierschutz STS sind folgende Änderungen in der laufenden Vernehmlassung zur Tierschutzverordnung und weiteren Verordnungen im Tierschutzbereich speziell zu begrüssen:

  • Pferde: Schmerzverursachende Ausrüstungsgegenstände wie ungepolsterte Nasenriemen, gedrehte oder scharfkantige Gebisse oder der Overcheck (Aufsatzzügel) sind künftig verboten.
  • Esel: Esel sollen künftig Sozialkontakt zu Artgenossen haben. Diese Forderung des STS ist für die Haltungsqualität von Eseln wichtig, da sie sich in ihrem Wesen und ihren Bedürfnissen deutlich von Pferden unterscheiden und enge Bindungen untereinander eingehen.
  • Schafe & Geflügel: Das Kürzen des Schwanzes von Schafen und das Touchieren des Schnabels beim Hausgeflügel soll verboten werden.
  • Hunde: Die vom STS eingebrachte und schon lang geforderte 15-Wochen-Regel (Welpen müssen mindestens 15 Wochen alt sein, bevor sie importiert werden dürfen) ist ein zentrales Element im Kampf gegen den skrupellosen Welpenhandel. Hier hinkt die Schweiz heute dem Ausland hinterher. Diese Lücke wird mit der geplanten Anpassung nun geschlossen.
  • Das Amputieren von Zehen, etwa die Afterkrallen des Welpen, ist bei Neugeborenen und Jungtieren ohne Schmerzausschaltung mit den heutigen Tierschutzbestimmungen und der gängigen Praxis nicht mehr zu vereinbaren und wird daher verboten.
  • Hühner in privater Haltung: Für Hühnerställe in Kleinhaltungen ist neu eine Mindestfläche von zwei Quadratmetern und eine Mindesthöhe von über einem Meter vorgesehen. Damit wird das vom STS festgestellte Problem der oft viel zu kleinen Ställe endlich behoben.
  • Versuchstiere: Auch im Bereich Tierversuche wurden langjährige Forderungen des STS aufgenommen. So sind Massnahmen geplant, die zur effektiven Reduktion von Versuchs- und Überschusstieren sowie deren Belastungen führen sollen. Auch soll die 3R-Forschung und ein schonenderer Umgang mit den Tieren vorangetrieben werden. Demnach dürfen Mäuse und Ratten nicht mehr am Schwanz hochgehoben werden, weil diese Methode für die Tiere extrem belastend ist.

Konsequente Umsetzung entscheidend

Viele Änderungsvorschläge gehen in die richtige Richtung. Entscheidend wird für den STS sein, ob die Vorschläge in der Verordnung bleiben und wie konsequent sie formuliert sind. Aus Sicht des STS sind verschiedene Ergänzungen oder Präzisierungen notwendig, um die Wirkung für das Tierwohl sicherzustellen:

  • So fordert der STS, dass bei Equiden auch Kandaren mit viel Zungenfreiheit, der Seitencheck, Kopfstangen und das feste Martingal verboten werden.
  • Die Teilnahme von sedierten Tieren an Veranstaltungen soll neu endlich verboten werden. Sie birgt unkalkulierbare Risiken für Mensch und Tier.
  • Das Entfernen der Tasthaare, die Sinnesorgane darstellen, ist bisher einzig bei Equiden verboten. Der STS fordert, dass dieses Verbot auf alle Tierarten mit Tasthaaren ausgeweitet wird, da diese als Sinnesorgane wichtige Funktionen für die Tiere haben.
  • Handlungsbedarf besteht auch bei der Anbindehaltung von Rindern. Hier werden mindestens 170 Tage Auslauf für diese Tiere und grundsätzliche Anstrengungen zur Abkehr von der veralteten Anbindehaltung gefordert.
  • Bei den Schweinen fordert der STS eingestreute Liegeflächen für alle Tiere sowie eine Säugezeit von mindestens 24 Tagen (statt der vorgeschriebenen 14 Tage).
  • Im Weiteren fordert der STS bei den Versuchstieren, dass auch hier keine Amputationen der Zehenspitzen der kleinen Labornager mehr ohne Schmerzausschaltung erlaubt sind und dass die belastende Labortierhaltung ausschliesslich mit Kunstlicht verboten wird.
  • Schliesslich braucht es auch Anpassungen bei der kantonalen Bewilligungspflicht für die gewerbsmässige Tierhaltung. Die heutige Regelung führt zu praktisch unkontrollierbaren Verhältnissen, die dem illegalen und unseriösen Tierhandel Tür und Tor öffnen. Die entsprechenden Anpassungen sind in der Stellungnahme des STS an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) enthalten.

STS fordert Totalrevision

Festzuhalten ist, dass viele tierschutzrelevante Bereiche in der aktuellen Revision gar nicht angegangen wurden. Für den Schweizer Tierschutz STS ist es deshalb dringend, dass eine Totalrevision der betroffenen Verordnungen rasch an die Hand genommen wird, um das Wohlergehen der Tiere in menschlicher Obhut zu sichern und weiter zu verbessern.

Mehr Informationen

https://tierschutz.com/tierschutz/politik/initiati ven/

Für Rückfragen

Simon Hubacher

Schweizer Tierschutz STS

Leiter Medienstelle

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Über Schweizer Tierschutz STS:
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.

Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.

Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.

Quellen:
  HELP.ch

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