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Bundesrat nimmt den Bericht zur Umsetzung des Landschaftskonzepts zur Kenntnis

 


08.03.2024, Bern - Die Ziele des Landschaftskonzepts Schweiz (LKS) sind nach wie vor aktuell, und die vorgesehenen Massnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zu seiner Umsetzung. Dies sind die wichtigsten Schlussfolgerungen des Berichts «Umsetzung des Landschaftskonzeptes Schweiz (LKS) 2020-23», den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. März 2024 zur Kenntnis genommen hat.

Am 27. Mai 2020 verabschiedete der Bundesrat das aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz (LKS, siehe Kasten). Dieses definiert für die Behörden verbindliche Ziele für die Landschaftsentwicklung wie zum Beispiel, die Siedlungen qualitätsorientiert zu verdichten, Eingriffe in die Landschaft sorgfältig vorzunehmen, die landschaftliche Vielfalt zu fördern sowie den regionalen Landschaftscharakter aufzuwerten. An seiner Sitzung vom 8. März 2024 hat der Bundesrat den Bericht zur Umsetzung des LKS 2020-2023 zur Kenntnis genommen. Dem Bericht zufolge sind die Ziele des LKS nach wie vor aktuell, und die vorgesehenen Massnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Konzeptes.

Die Zusammenarbeit zwischen den Bundesämtern mit den Kantonen und Gemeinden ist auch für die Umsetzungsphase 2024-2030 zentral. Weiter sind die Landschaftsqualitätsziele in der Interessenabwägung der verschiedenen Politikbereiche, welche die Landschaftsentwicklung prägen, explizit zu erfassen und zu berücksichtigen. Damit können die natürlichen und kulturellen Werte der Landschaft auch in Zukunft massgeblich zur Lebensqualität der Bevölkerung und zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Die nächste Berichterstattung wird Ende 2030 erfolgen.

Das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) ist das Planungsinstrument des Bundes für seine Landschaftspolitik. Dabei geht es zum einen darum, die Ziele von Bund, Kantonen und Gemeinden aufeinander abzustimmen. Zum anderen bezweckt das Konzept, Projekte und Planungen so zu gestalten, dass die Landschaft auch künftig als hochwertiger Wohn-, Arbeits- und Erholungsraum zur Verfügung steht. Erstmals genehmigte der Bundesrat das LKS im Jahr 1997. Das LKS markierte vor über 20 Jahren einen Meilenstein für eine zwischen Bund und Kantonen abgestimmte Landschaftspolitik.




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