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Staatssekretariat für Migration - Asylstatistik Februar 2024

 


14.03.2024, Bern-Wabern - Im Februar 2024 wurden in der Schweiz 2449 Asylgesuche registriert, 319 weniger als im Vormonat (-11,5 %). Gegenüber Februar 2023 ist die Zahl der Asylgesuche um 768 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren Afghanistan und die Türkei. Im Februar wurde zudem 213 aus der Ukraine geflüchteten Personen der Schutzstatus S erteilt, in 32 Fällen wurde er beendet.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Februar ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 910 Gesuchen (117 mehr als im Januar), die Türkei (361 Gesuche, -140), Algerien (149 Gesuche, -75),) Eritrea (140 Gesuche, -2) und Syrien (114 Gesuche, -5).

Von den 2449 im Februar gestellten Gesuchen waren 1717 Primärgesuche (Januar 2024: 2201 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).

Rund 500 der insgesamt 910 Asylgesuche afghanischer Asylsuchender standen in Zusammenhang mit der Praxisänderung Afghanistan (Januar 2024: rund 300). Effektiv zur Asylgesuchstellung in die Schweiz eingereist sind im Februar 2024 301 afghanische Staatsangehörige, 104 weniger als im Januar 2024. Bei den Primärgesuchen aus den übrigen wichtigen Herkunftsländern zeigt sich folgendes Bild: Türkei (253, -126), Algerien (148, -73), Marokko (92, -51) und Tunesien (67, -21).

Erstinstanzlich erledigte Asylgesuche
Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Februar 2024 insgesamt 3086 Asylgesuche: Es wurden 742 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 558 auf Grundlage des Dublin-Abkommens). 934 Personen erhielten Asyl und 520 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle sank im Vergleich zum Vormonat um 688 auf 14 967.

Ausreisen
Im Februar haben 819 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 852 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 228 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 385 Personen ersucht und 80 Personen wurden in die Schweiz überstellt.

Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)
Im Februar stellten 1583 Personen aus der Ukraine ein Gesuch um Schutzstatus S. Im gleichen Zeitraum wurde 213 Personen der Schutzstatus S gewährt. Bei 44 schutzsuchenden Personen wurde er abgelehnt, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.

Im Laufe des Monats wurde der Status S in 32 Fällen beendet. Insgesamt wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung in 21 222 Fällen beendet, in 4367 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Per Ende Februar hatten insgesamt 65 170 Personen den Schutzstatus S.


Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch

Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.

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