Firmenmonitor

Mutterschaftsentschädigung von Parlamentarierinnen: Änderung tritt in Kraft

 


10.04.2024, Bern - Parlamentarierinnen, die während des Mutterschaftsurlaubs an einer Rats- oder Kommissionssitzung teilnehmen, an der sie sich nicht vertreten lassen dürfen, behalten künftig ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2024 die entsprechenden Ausführungsbestimmungen gutgeheissen und das Inkrafttreten per 1. Juli 2024 beschlossen.

Bislang haben Parlamentarierinnen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verloren, wenn sie während des Mutterschaftsurlaubs an Rats- oder Kommissionssitzungen teilgenommen haben. Die entsprechende Regelung in der Erwerbsersatzverordnung (EOV) passt der Bundesrat nun an.

Neu können Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub an Rats- und Kommissionssitzungen von Parlamenten (Legislative) auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene teilnehmen, ohne dass ihr Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung endet. Voraussetzung ist allerdings, dass für die betreffende Sitzung keine Vertretungslösung vorgesehen ist.

Die betroffene Parlamentarierin muss der Ausgleichskasse eine Bescheinigung der zuständigen Stelle einreichen, wonach die Stellvertretung für die Sitzungen, an denen sie teilgenommen hat, nicht erlaubt war.

Diese Ausnahmeregelung fördert die Vereinbarkeit von Mutterschaft und parlamentarischem Milizmandat und stärkt das Schweizerische Milizsystem. Die Parlamentarierin, die sich im Mutterschaftsurlaub befindet, kann so ihren vom Volk erteilten Auftrag auch während des Mutterschaftsurlaubs ausüben und die Stärkeverhältnisse im Parlament bleiben trotz Elternschaft erhalten.

Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der Erwerbsersatzverordnung (EOV) gutgeheissen und setzt die neue Regelung per 1. Juli 2024 in Kraft.


Medienkontakt:
Andrea Künzli, Ressort Gesetzgebung AHV/EO
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Tel. +41 58 465 37 42
andrea.kuenzli@bsv.admin.ch

Über Bundesamt für Sozialversicherungen BSV:
Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich – AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen – dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.

Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.

Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

www.helpnews.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Aktuelle News

Schweizer Armee stärkt Verteidigungsfähigkeit: Truppenübung im Ausland startet
Eidgenössisches Departement für Verteidigung VBS, 30.04.2025

Meat Exhaustion Day: In der Schweiz wurden 2024 über 85 Millionen Tiere geschlachtet
VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz, 30.04.2025

Siehe mehr News

Ihre Werbeplattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Verzeichnis der Schweiz mit über 18 Mio. erweiterten Wirtschafts- und Firmendaten, 2'500 eigenen Schweizer Webadressen (Domains) und 150 eigenständigen Informationsportalen. Ausserdem betreibt der Onlineverlag HELP Media AG eines der grössten Schweizer Medien-Netzwerke mit über 1 Mio. Webseiten in allen Interessensbereichen.

www.help.ch

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Telefon:
    +41 (0)44 240 36 40
    0800 SEARCH
    0800 732 724

  • Zertifikat:
    Sadp